Darum gehts
- Abschüsse nur bei Schutz der Lebensräume und Artenvielfalt notwendig
- Problemwölfe dürfen abgeschossen werden, wenn sie Menschen oder Nutztiere gefährden
- Beide Vorstösse wurden mit Unterstützung von SVP, FDP und Mitte angenommen
Ein Abschuss soll aber nur dann möglich sein, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Daneben nahm die kleine Kammer auch einen Vorstoss von Pascal Broulis (FDP/VD) für den Abschuss von sogenannten «Problemwölfen» an. Letztere sollen abgeschossen werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden – auch wenn sie zu einem Rudel gehören.
Beide Vorstösse wurden gegen den Widerstand von Rot-Grün und mit Unterstützung der SVP, der FDP und der Mitte angenommen. Der Bundesrat hatte sich gegen die Verschärfung der Wolfsregulierung in der Jagdgesetzgebung ausgesprochen.
Als Nächstes muss der Nationalrat über die beiden Vorstösse entscheiden.