Mit 95 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zur Motion aus der Mitte-Fraktion. Es gehe um ergänzende Massnahmen für den Herdenschutz, sagte Benjamin Roduit (Mitte/VS). Die Motion fordert auch die Finanzierung von Vergrämungsaktionen. Nun hat der Ständerat zu entscheiden.
Die Kantone Wallis, Tessin und Graubünden seien in den vergangenen Jahren und Monaten hart getroffen von Naturkatastrophen, fügte Roduit hinzu. Sie sollten sich nicht auch noch mit von zu vielen Wölfen verursachten Schäden herumschlagen müssen.
Umweltminister Albert Rösti sprach sich gegen die Motion aus. Erfahrungen hätten gezeigt, dass Gummigeschosse nur aus weniger als 25 Metern Entfernung wirkten, sagte er dazu. Die Vergrämung werde daher nur wenig bewirken, weil Menschen Wölfen selten so nahe kämen.
Die Bestimmungen zur Vorbeugung von Wolfsschäden seien seit der Einreichung der Motion verschärft worden, und auch Umweltorganisationen hätten sie akzeptiert, fügte Rösti hinzu. Sollten darüber hinaus Massnahmen sich als nötig erweisen, werde der Bundesrat sie vorschlagen, versicherte der Umweltminister dem Rat.
Wölfe können heute vorbeugend geschossen werden, bevor sie Schäden anrichten. Eine erste Regulierungsphase dauerte von Dezember 2023 bis Ende Januar 2024, eine zweite von Anfang September 2024 bis Ende Januar 2025. Das habe das schnelle Wachstum der Wolfsbestände gebremst, zog das Bundesamt für Umwelt Ende Mai eine Zwischenbilanz.
Das Bundesamt schrieb weiter, dass die Zahl der Nutztierrisse heute nach einer Spitze von 2022 nun wieder auf dem Niveau von 2021 liege, als der Wolfsbestand in der Schweiz bei zehn bis fünfzehn Rudeln lag. Dies führt der Bund unter anderem auf höhere finanzielle Mittel für den Herdenschutz zurück.