Wirrwarr um Schutzkonzept
In Bücher schmökern ja, Zeitung lesen nein

Restaurants dürfen keine Zeitungen auflegen, gleichzeitig darf man in Bibliotheken und Buchhandlungen auch in Büchern schmökern. Das Bundesamt für Gesundheit erklärt die Unterschiede.
Publiziert: 14.05.2020 um 12:28 Uhr
1/7
In der Beiz dürfen keine Zeitungen aufliegen.
Foto: keystone

Kaffee und Gipfeli zum Znüni in der Beiz sind seit Montag wieder möglich. Verboten ist die Lektüre in der BLICK-Printausgabe, zumindest im Restaurant. Das Schutzkonzept für die Wirte verbietet «Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden», also zum Beispiel Zeitungen.

Auch Bibliotheken oder Buchhandlungen dürfen wieder öffnen. Dort ist schmökern in den Büchern problemlos möglich. «Der direkte Kontakt mit Büchern ist unbedenklich», heisst es im Schutzkonzept (BLICK berichtete).

Für Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (58) sind die Widersprüche nicht nachvollziehbar: «Die Branchen-Schutzkonzepte sind ganz unterschiedlich und viele Massnahmen werden inkonsequent umgesetzt.»

Bücher in Quarantäne

Dass in der Beiz keine Zeitungen erlaubt sind, sei eine Vorsichtsmassnahme, heisst es beim Bundesamt für Gesundheit. «In Bibliotheken berühren wesentlich weniger Menschen innert kurzer Zeit dasselbe Buch», so Sprecherin Karin Holenstein. Zudem enthalte das Schutzkonzept für Bibliotheken die Aufforderung, sich vor- und nach dem Besuch die Hände zu waschen.

Tatsächlich gehen einige Bibliotheken noch weiter. Die Zürcher Zentralbibliothek stellt beispielsweise zurückgegebene Bücher einen Tag lang in Quarantäne, bevor sie wieder zur Verfügung stehen, schreibt sie auf ihrer Homepage.

Das Coronavirus könne auch auf Oberflächen und Gegenständen haften bleiben, schreibt das BAG. Wie lange die Viren darauf aber bleiben, ist noch nicht abschliessend geklärt. Bezahlen mit Bargeld stelle aber kein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar, solange man die üblichen Hygieneregeln befolgt. (brb)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?