Darum gehts
- Die Gemeinde Moutier wechselt 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura
- Streit um Pflegeheimkosten für Senioren aus Moutier nach dem Kantonswechsel
- Rund 70 Personen sind von der Finanzierungsfrage betroffen
Ein jahrzehntelanger Streit soll ein Ende finden: Am 1. Januar 2026 kann das Städtchen Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura wechseln. Es ist ein historischer Schritt. Der Kantonswechsel soll nämlich einen Schlussstrich unter den langen, emotionalen und teils gewaltvollen Jurakonflikt ziehen.
Nach dem Volksentscheid 2021 haben die beiden Kantone in einem epischen Verfahren alles vorbereitet. Auch das Bundesparlament gab grünes Licht – einem reibungslosen Kantonswechsel scheint also nichts mehr im Weg zu stehen.
Kurz vorher wird hinter den Kulissen allerdings weiterhin heftig gezankt. Grund sind die Senioren und Seniorinnen aus Moutier. Niemand will für ihre Pflegeheimkosten zahlen! Weder Bern noch der Jura fühlt sich für sie zuständig – nun schieben sie sich gegenseitig die Verantwortung zu. Blick kennt die Hintergründe.
Vermittlung des Bundes scheiterte
In der Langzeitpflege tragen Bewohner und Krankenkassen nur einen Teil der Kosten, der Rest wird von den Wohnsitzkantonen übernommen. Das ist die sogenannte Restfinanzierung. Es wird über jene Personen aus Moutier gestritten, die schon vor 2026 in Berner Pflegeheimen gelebt haben. Der Kanton Bern will vermeiden, dass er nach dem Kantonswechsel weiterhin für sie zahlt. Der Kanton Jura sträubt sich aber dagegen, die Kosten ab 2026 zu übernehmen.
Die Fronten sind verhärtet. Sogar der Bund musste zwischen den beiden Parteien vermitteln, wie die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern auf Anfrage von Blick schreibt. Zwischen den Delegationen beider Kantone und Vertretern des Bundesamts für Justiz und des Bundesamts für Sozialversicherungen fand im Juni ein Mediationstreffen statt. Da dieses zu keiner Einigung führte, müssen die Kantone nun bilateral eine Lösung finden.
70 Personen betroffen
Gemäss Daten vom April 2025 geht es um rund 70 Personen, wie der Kanton erklärt. Die Berner Behörden sind der Ansicht, dass die Restfinanzierung ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Territorialitätsprinzips den jurassischen Behörden obliege, da Moutier ab diesem Zeitpunkt eine jurassische Gemeinde werde. «Heimbewohner mit Wohnsitz in Moutier werden ab diesem Zeitpunkt dem jurassischen Recht unterstellt, zahlen dort ihre Steuern, beziehen Sozialleistungen und üben ihre politischen Rechte nach jurassischem Recht aus.»
Der Kanton Jura stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass die betroffenen Senioren zum Zeitpunkt des Heimeintritts ihren Wohnsitz im Kanton Bern hatten. Deshalb solle der Kanton Bern auch weiterhin für sie aufkommen.
Der Jura bezieht sich dabei auf eine Gesetzesänderung, die 2019 in Kraft trat: Demnach obliege es dem Herkunftskanton der Heimbewohner, die Finanzierung des Aufenthalts auf unbestimmte Zeit sicherzustellen.
Gibt es einen Gerichtsfall?
Falls sich die Streithähne nicht einigen können, bleibt ihnen noch der Gang vor Gericht. Der Kanton Bern will dies möglichst vermeiden, denn auf einen Gerichtsentscheid zu warten, könnte viele Monate oder sogar Jahre dauern. Das sei weder im Interesse der Betroffenen noch der beiden Kantone. Und die Heime könnten in der Zwischenzeit in eine schwierige Situation geraten.
Ein solches Ende hätte ausserdem einen bitteren Nachgeschmack. Nach jahrelangem Konflikt könnte noch immer kein Schlussstrich unter die Jurafrage gezogen werden – und die letzten Streitereien würden auf dem Rücken von 70 Senioren ausgetragen.