Behörden sollen bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Anzeigen wegen häuslicher Gewalt Schusswaffen künftig temporär einziehen müssen. Das fordert die zuständige Nationalratskommission.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat einer parlamentarischen Initiative der Waadtländer SP-Politikerin Jessica Jaccoud mit 16 zu 9 Stimmen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes befasst sich die Schwesterkommission des Ständerats mit dem Geschäft.
Stimmt auch sie zu, kann die Nationalratskommission Gesetzesänderungen ausarbeiten. Gemäss dem Initiativtext soll in Zukunft bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Strafanträgen und Anzeigen wegen häuslicher Gewalt eine Pflicht zur temporären Einziehung von Schusswaffen bestehen.
Vorbild Norwegen
Jaccoud sieht ihren Vorschlag als Prävention von Schusswaffentötungen in Partnerschaften. Gemäss einer Studie des Bundes kommen solche Taten in akuten Krisensituationen vor, in denen eine Waffe unmittelbar verfügbar ist. Die meisten dieser Delikte werden demnach von älteren Schweizer Männern verübt.
Die Studienautorinnen und -autoren empfehlen daher, die gezielten Präventionsmassnahmen zu verstärken, indem der Zugang zu Schusswaffen vorübergehend eingeschränkt wird, wenn ein Partnerschaftskonflikt vorliegt. Diese Art von Präventionsmassnahmen werde in anderen Ländern erfolgreich angewandt. In Norwegen habe sich dank der Einziehung von Armeewaffen in risikobehafteten Privathaushalten die Zahl der häuslichen Schusswaffentötungen signifikant verringert.