Es war ihm halt langweilig. So rechtfertigte ein Beamter der Logistikbasis der Armee, dass er sich im Büro Pornobilder angeschaut hatte – darunter auch Sexszenen mit Tieren.
Der 60-Jährige Westschweizer arbeitete seit über 30 Jahren bei der Armee, zuletzt war er zuständig für die Logistik von versteckten Waffenplätzen in den Alpen. Weil die aber immer unwichtiger geworden seien, habe er die Arbeit eines Tages meistens schon morgens um zehn erledigt. So sei er auf dumme Ideen gekommen, sagte sein Anwalt Yves Grandjean gegenüber der «Schweiz am Wochenende».
Sicherheitsrisiko Porno
Die dumme Idee: Sich innert sechs Monaten 8000 Porno-Bilder vom Büro-PC aus anzusehen. Auf 110 davon waren Sexszenen mit Tieren zu sehen. Aufgeflogen ist die «Nebenbeschäftigung», weil die Cyber-Sicherheitsabteilung der Armee Alarm schlug. Die Pornos stellten nicht nur einen Reputationsschaden für die Armee dar, sondern auch ein Risiko für das IT-System, befanden die Spezialisten.
Nachdem er aufgeflogen war, stellte die Armee den gelangweilten Mitarbeiter frei und zeigte ihn bei der Staatsanwaltschaft an. Diese verurteilte ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren wegen des Konsums verbotener Pornografie.
Armee verschleppte Verfahren
Vier Monate später flatterte ihm auch noch die Kündigung per sofort ins Haus. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Bundesverwaltungsgericht (ob auch aus Langeweile, ist nicht bekannt). Aber: Er erhielt Recht! Eine sofortige Entlassung sei nur möglich, wenn diese zackig abgewickelt wird, so die St. Galler Richter. Doch die Armee habe das Verfahren verschleppt. So habe es allein fünf Wochen gedauert, bis die Kündigung ins Französische übersetzt worden sei.
Die Armee hätte dem Mann nach so langer Zeit ordentlich kündigen müssen – also mit Kündigungsfrist. Die Armee muss dem Mann nun eine Entschädigung von neun Monatslöhnen zahlen, so das Gericht. Das sind in diesem Fall über 80'000 Franken. Die Armee wird das Urteil nicht anfechten und zahlen.
Problem im Rechtsdienst
Es scheint, dass bei der Rechtsabteilung der Armee ein gröberes Problem besteht. Denn die Tierporno-Beamte ist nicht der einzige Fall, bei dem Fehler gemacht wurden. Am Freitag musste Verteidigungsminister Guy Parmelin (57) zugeben, dass auch Oberfeldarzt Andreas Stettbacher (55) im letzten Jahr zu Unrecht bei der Bundesanwaltschaft angezeigt und vom Dienst freigestellt worden war (BLICK berichtete). Stettbacher hatte bei einem Weihnachtsessen die Spesenregelung der Armee überaus grosszügig interpretiert und pro Person 500 Franken ausgegeben.
Wie aus der Mitteilung des Verteidigungsdepartements VBS hervorgeht, hätte das rechtliche Vorgehen und insbesondere die Freistellung kritischer hinterfragt werden müssen.
Nun entmachtet Parmelin den Rechtsdienst der Armee: «Rechtsfragen an der Schnittstelle zur Personalpolitik sind auf Stufe Generalsekretariat VBS zu behandeln, damit im ganzen VBS bei heiklen Personalgeschäften eine einheitliche Handhabung des Personalrechts gewährleistet ist», so das Departement in der Mitteilung. (sf)