Wegen «Schlitzer-Plakat»
SVP-Initiative soll für ungültig erklärt werden

Die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP soll für ungültig erklärt werden. Das verlangt eine Stimmrechtsbeschwerde, die heute Donnerstag beim Bundesgericht eingereicht wurde.
Publiziert: 30.01.2015 um 08:19 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:17 Uhr
Das Inserat aus dem Jahr 2011, das jetzt ein gerichtliches Nachspiel hat.

Zwei Beschwerdeführer argumentieren, das während der Abstimmungskampagne eingesetzte Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» sei rassendiskriminierend. Damit sei mit einer strafbaren Handlung in unzulässiger Weise auf das Resultat der Volksabstimmung zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative eingewirkt und das knappe Resultat vom 9. Februar 2014 entscheidend verfälscht worden.

Gegen zwei SVP-Kader ist kürzlich wegen des Inserats Anklage erhoben worden. SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und dessen Stellvertreterin Silvia Bär wegen mehrfacher Rassendiskriminierung vor Strafgericht verantworten.

Mit dem Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» warb die SVP für ihre Masseneinwanderungsinitiative. Das Inserat erschien im Spätsommer 2011 in verschiedenen Printmedien und löste landesweit heftige Reaktionen aus. Einige Medien lehnten die Veröffentlichung des umstrittenen Inserats ab, weil es diskriminierend wirke. Für SVP-Generalsäkretär Martin Baltisser «geht es letztlich um die Frage, ob man in diesem Land noch einen Sachverhalt darstellen darf, so wie er sich zugetragen hat.»

Das Inserat war bis Ende 2013 auf der Webseite der SVP Schweiz sowie auf jener der SVP-Initiative «gegen Masseneinwanderung» aufgeschaltet. Die Initiative wurde schliesslich am 9. Februar 2014 vom Volk knapp mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Vor wenigen Tagen hat das Strafgericht Bern-Mittelland entschieden, dass es auf die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Baltisser und Bär eintritt. «Mit der Anklagezulassung hat das Strafgericht zum Ausdruck gebracht, dass es das 'Kosovarenschlitzer'-Inserat der SVP für strafrechtlich relevant hält und jedenfalls nicht ausschliesst, dass eine Straftat vorliegt», sagte Gibor dazu auf Anfrage.

Und damit ergibt sich laut dem Anwalt eine neue Fragestellung: «Wurde mit einer strafbaren Handlung in unzulässiger Weise auf das Resultat der Volksabstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative eingewirkt?»

Das «Schlitzer»-Inserat sei in der Kampagne zur Masseneinwanderungsinitiative mehrfach eingesetzt worden. «Die von der SVP damit beabsichtigte Skandalisierung verstärkte den Effekt medialer Aufmerksamkeit», sagte der Strafrechtler. «Die Volksabstimmung fiel hauchdünn aus. Bereits eine Verschiebung von etwa 9000 Stimmen bei insgesamt drei Millionen abgegebenen Stimmen hätte zur Ablehnung der Initiative geführt. Stellt das 'Schlitzer'-Inserat eine Rassendiskriminierung dar, wurde das Abstimmungsresultat mit diesem verfälscht.»

Baltisser hält die Abstimmungsbeschwerde für absurd: «Das Inserat erschien nicht im Zusammenhang mit dem Abstimmungskampf», erklärte der SVP-Generalsekretär. Das Inserat sei bereits im August 2011 lediglich während einiger Tage erschienen. (SDA)

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