Vorstoss nimmt erste Hürde
Rickli will Ex-Parlamentariern Bezüge streichen

Wird ein National- oder Ständerat abgewählt, kann er beantragen, dass ihm der Staat mit Steuergeldern unter die Arme greift. «Eine Frechheit», findet SVP-Nationalrätin Natalie Rickli – und mit ihr eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats.
Publiziert: 27.01.2017 um 20:23 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:34 Uhr
Ein Parlamentarier verlässt das Bundeshaus. Wer abgewählt wird, kann Überbrückungshilfe beantragen.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Für Parlamentarier gibts keine Kündigungsfrist. Werden sie abgewählt, müssen sie ihren Platz im National- oder Ständerat innert weniger Wochen räumen. Damit der Abschied aus dem Bundeshaus zumindest finanziell nicht so sehr schmerzt, gibt es für Abgewählte die Möglichkeit, sogenannte Überbrückungshilfe zu beziehen. Wer sie beantragt, kann – sofern er noch nicht das Rentenalter erreicht hat und keinen gleichwertigen Ersatz für seinen Parlamentarierlohn findet – bis zu 28’200 Franken pro Jahr erhalten, befristet auf maximal zwei Jahre.

SVP-Nationalrätin Natalie Rickli macht sich für das Milizsystem stark. Überbrückungshilfe mache nur in einem Berufsparlament Sinn.
Foto: Keystone

«Das ist ungerecht», findet die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Sie hat deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht, die die Abschaffung der Überbrückungshilfe fordert. Vergangene Woche wurde der Vorstoss von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats mit 17 zu 7 Stimmen angenommen, womit die Initiative nun in die Schwesterkommission des Ständerats kommt. Es ist wahrscheinlich, dass auch diese das Anliegen stützt. 

«Widerspricht dem Milizgedanken»

Rickli argumentiert, dass Parlamentarier wie jeder «normale Bürger» Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten, da auch von ihrem Lohn Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. «Da ist es doch eine Frechheit, wenn Parlamentarier noch zusätzlich Geld bekommen», meint sie. Das Gehalt als National- oder Ständerat sollte reichen, ist Rickli überzeugt, um während der Amtszeit für die Zeit danach etwas zur Seite legen zu können. 

Zudem widerspreche die Überbrückungshilfe dem Milizgedanken des Parlaments. «National- oder Ständerat zu sein, ist kein Beruf. Deshalb sollte es auch nicht so schwer sein, nach der Amtszeit einen Job zu finden», sagt Rickli. 

Von 2000 bis 33’000 Franken pro Jahr

Doch dem ist offenbar nicht immer so. Seit der Einführung der Überbrückungshilfe im Jahr 2004 haben 22 ehemalige Parlamentarier von ihr profitiert. Wie die Parlamentsdienste auf Nachfrage von BLICK offenlegen, wurden dabei mindestens 2000 und maximal 33’000 Franken pro Jahr ausbezahlt. Die 33’000 Franken entsprechen dem Höchstbetrag der jährlichen AHV-Rente, weshalb dieser höchste je ausbezahlte Betrag über dem aktuellen Maximum liegt.

Eine Mehrheit der Gesuchsteller hatte die finanzielle Hilfe laut Parlamentsdiensten für zwei Jahre, eine Minderheit für nur ein Jahr beantragt.

Tschümperlin fordert Erhöhung

Unter den ehemaligen Parlamentariern, die von dem Bundesbatzen Gebrauch machten, ist Andy Tschümperlin. Der ehemalige SP-Nationalrat und Fraktionschef wurde 2015 abgewählt und bezog daraufhin während fünf Monaten Überbrückungshilfe, wie er im vergangenen Jahr der «Aargauer Zeitung» sagte. Insgesamt rund 10’000 Franken bekam er während dieser Zeit ausbezahlt. Sein Stolz habe es nicht zugelassen, aufs RAV zu gehen, begründete Tschümperlin den Bezug.

Der SPler ist denn auch vehementer Befürworter der Überbrückungshilfe. Geht es nach ihm, soll der maximale Betrag, den ein ehemaliger Parlamentarier beziehen kann, gar noch erhöht werden. 28’200 Franken pro Jahr seien zu wenig, sagte er. «Es wäre angemessen, während einer befristeten Zeit 70 bis 80 Prozent des vorherigen Einkommens zu kriegen.» Ansonsten bestehe die Gefahr, dass ehemalige Parlamentarier rasch Verwaltungsratsmandate annähmen, was demokratiepolitisch fragwürdig sei.

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