Vorstoss für Rechtsgrundlagen zu Grenzschutzanlagen
SVP will Zäune und Türme an der Grenze

Der SVP-Nationalrat Heinz Brand will, dass die Schweiz gewappnet ist für einen massiven Flüchtlingsansturm. Darum fordert er bessere Rechtsgrundlagen für den Bau von Grenzbefestigungen.
Publiziert: 21.12.2016 um 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:10 Uhr
Zaun bei Gevgelija an der griechisch-mazedonischen Grenze. SVP-Nationalrat Heinz Brand will den Bau solcher Anlagen auch in der Schweiz ermöglichen.
Foto: Pascal Mora

Ein Anstrum von Flüchtlingen auf die Schweiz blieb dieses Jahr trotz mannigfaltiger Prognosen und Warnungen aus. Dennoch fordert SVP-Nationalrat Heinz Brand (GR) in einer Motion, die er letzte Woche eingereicht hat, dass der Bundesrat Rechtsgrundlagen schafft, um Grenzbefestigungsanlagen zu erstellen. Ein solches Gesetz fehlt laut Brand heute. Unterstützt wird er von Dutzenden SVP-Parlamentariern.

Brand will so illegale Einreisen in die Schweiz verhindern. «Es geht in erster Linie um Flüchtlinge», sagt Brand im «Tages-Anzeiger». Es könnten aber auch Kriminaltouristen sein. Unter Grenzschutzanlagen stellt sich Brand Beobachtungstürme, Zäune oder Mauern vor. Alles, was helfe, Menschenströme zu kanalisieren. Solche Befestigungsanlagen braucht es laut Brand vor allem an der Südgrenze im Tessin und in der Region um Kreuzlingen TG.

SVP-Nationalrat Heinz Brand will mit Grenzanlagen Flüchtlingsströme kanalisieren.
Foto: Keystone

Beim Bundesrat wird Brand wohl kein Gehör finden. Dieser hat schon in der Antwort auf eine frühere Anfrage von Brand seine Skepsis geäussert. So reise der überwiegende Teil der Migranten, die das Grenzwachtkorps (GWK) im Tessin anhalte, mit dem Zug ein. Rund 85 Prozent aller illegalen Aufenthalter im Tessin würden auf dem Bahnhof Chiasso aufgegriffen. «Damit erzielt das GWK mit seinem heutigen Dispositiv eine überzeugende Filterwirkung», erklärt der Bundesrat. Einen Grund, Zäune zu errichten, sieht er nicht: «Die Aufgriffe an der grünen Grenze haben sogar in den Monaten, in denen der grösste Migrationsdruck herrschte, lediglich 6,4 Prozent ausgemacht.»

Der Bundesrat räumt zwar ein, dass es keine klare Rechtsgrundlage für Grenzbefestigungsanlagen gebe. Dennoch könne er im Notfall gestützt auf den Notstandsartikel in der Verfassung handeln. Sollte sich die Lage aber innert kürzester Frist derart zuspitzen, dass unmittelbar eine schwere Störung der inneren Sicherheit drohe, habe der Bundesrat die Möglichkeit, eine Verordnung für bauliche Massnahmen zu erlassen. (jow)

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