Vorstoss 2x zurückgewiesen
SVP-Politikerin scheitert an Zürcher «Genderpolizei»

Zoff im Zürcher Gemeinderat: Der Vorstoss einer SVP-Politikerin wurde bereits zwei Mal zurückgewiesen. Wieso? Weil er nicht «geschlechtergerecht» formuliert ist. Jetzt wehrt sie sich.
Publiziert: 04.07.2019 um 17:25 Uhr
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Aktualisiert: 05.07.2019 um 07:48 Uhr
SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner ist sauer: Ihre Interpellation wurde bereits zwei Mal zurückgewiesen.
Foto: Keystone
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Gender-Knatsch im Zürcher Stadtparlament: Die SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner (47) und das Ratsbüro liegen sich wegen eines Vorstosses in den Haaren. Denn das rot-grün dominierte Büro des Gemeinderats hat eine Interpellation Brunners bereits zum zweiten Mal zurückgewiesen.

Der Grund: Sie habe ihre Interpellation nicht «geschlechtergerecht» formuliert, so das Büro. Brunner verwendet in ihrem Text stets die männliche Form, statt etwa von «Besetzerinnen und Besetzern» oder «Besetzenden» zu sprechen, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung». Brunner verstosse damit gegen die für Vorstösse geltenden Richtlinien.

Büro auch als «Genderpolizei» bekannt

Diese kann das Büro in eigner Kompetenz anpassen. Seit 2018 steht darin: «Frauen und Männer sind sprachlich gleichberechtigt zu behandeln.» Seither ist das Büro in bürgerlichen Kreisen auch unter dem Übernamen «Genderpolizei» bekannt.

Abgelehnt! Brief aus dem Büro des Gemeinderats Zürich.

Zuvor hat das Büro des Zürcher Gemeinderats noch nie einen Vorstoss zurückgewiesen, weil er die Richtlinien zur Geschlechtergerechtigkeit verletzt. Doch korrigierend eingreifen muss das Büro manchmal – auch auf der linken Ratsseite: Denn Texte mit dem «Gendersternchen» (Besetzer*innen) sind ebenso nicht erlaubt.

Brunner fügt sich nicht

Doch Brunner blieb stur. Sie ergänzte ihre Interpellation nur um eine Anmerkung: Das generische Maskulinum in ihrem Vorstoss umfasse «weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermassen wie männliche Individuen». Auch das goutierte das Büro allerdings nicht. Per Mehrheitsentscheid entschied es, dass die Interpellation auch so nicht entgegengenommen werden könne.

Für die SVP-Gemeinderätin unverständlich: «Ich finde es sprachlich nicht schön, wenn in jedem Satz beide Geschlechter genannt werden müssen», sagt sie. «Das ist nicht mein Stil.» Auch das Binnen-I und Ähnliches sei für sie eine «Verhunzung der deutschen Sprache».

Im Notfall kämpft Brunner juristisch dagegen

Den Entscheid des Büros gegen ihre Interpellation will Brunner nun im Parlament verhandeln lassen. Falls sie dort keine Mehrheit erreicht, will sie sich auf juristischem Wege wehren: «Ich möchte eine Klärung erreichen.»

Brunner sieht ihr Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit verletzt: «Sprachregeln sollten kein Kriterium dafür sein, ob ich meine politischen Rechte ausüben kann oder nicht.» (pro)

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