Die Vorwürfe der Geschäftsprüfungskommission an den Bundesrat sind happig: Beim Zugang zu den Sozialwerken für EU-Bürger herrscht kantonale Willkür. Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen ebenso. Den Ämtern fehlt es an verlässlichen Informationen über die Zuwanderer. Das berichtet die «SonntagsZeitung».
Fazit des Berichts sieht schlecht aus
Auf diese Vorwürfe musste der Bundesrat eine Antwort vorlegen. Nun hat die parlamentarische Verwaltungskontrolle die Vorschläge der Landesregierung unter die Lupe genommen – das Fazit des vertraulichen Berichts zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit, aus dem die Zeitung zitiert, sieht schlecht aus: Den Kantönligeist erkläre die Regierung «nur beschränkt», heisst im Bericht. Ein Rezept werde nicht vorgelegt. Statistisches Herzstück des Freizügigkeitsabkommens ist das «Zentrale Migrationsinformationssystem» (Zemis). Die dort aufgeführten Daten sind «nicht aktuell und je nach Kanton unterschiedlich», hatte bereits die GPK konstatiert. Die Inspektoren rüffeln: Wie eine «termingetreue Nachführung» der Systems zu gewähren sei, «führt der Bundesrat nicht aus». Die mangelhafte Datenlage verhindert ausserdem verlässliche Aussagen über die Auswirkungen des Abkommens.
Besonders hart kritisieren darum die Kontrolleure, dass der Bundesrat sich weigert, dieses Problem mit der Einführung einer Meldepflicht zu lösen. Die Begründung, dass das zu Mehrkosten führen würde, werfe «Fragen auf», heisst es weiter. Eine weitere Massnahme schlägt der Bundesrat mit der Stellenaufstockung des Staatssekretariats für Migration vor, um die Kantone besser zu unterstützten. Doch die Regierung zögert mit einem Entscheid.