Volksrechte
Nationalrat will Versuchsbetrieb mit E-Collecting ermöglichen

Der Nationalrat will gesetzliche Grundlagen für Versuche mit elektronisch gesammelten Unterschriften für Initiativen und Referenden schaffen. Er hat einer entsprechenden Vorlage am Donnerstag zugestimmt.
Publiziert: 18.09.2025 um 12:44 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2025 um 13:07 Uhr
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Künftig soll es versuchsweise möglich sein, Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden auch auf elektronischem Weg zu sammeln. (Themenbild)
Foto: PETER KLAUNZER

Darum gehts

  • E-Collecting soll Unterschriftensammlung für Nationalratskandidaturen ermöglichen
  • Sehbehinderte können Stimmzettel künftig leichter ohne fremde Hilfe ausfüllen
  • Vorlage wurde mit 128 zu 62 Stimmen im Nationalrat angenommen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Gemäss der von der grossen Kammer in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 62 Stimmen angenommenen Vorlage gäbe es neu auch eine gesetzliche Grundlage, um die nötigen Unterschriften für eine Nationalratskandidatur mittels des sogenannten E-Collecting zu sammeln. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.

Hintergrund der Diskussion sind unter anderem Medienberichte vom vergangenen Jahr, wonach es bei bezahlten Unterschriftensammlungen zu Betrügereien durch damit beauftragte Unternehmen gekommen ist.

Teil der Vorlage sind auch eine ganze Reihe weiterer Neuerungen im Bereich der politischen Rechte. Dabei geht es unter anderem darum, dass Menschen mit einer Sehbehinderung Stimmzettel künftig leichter ohne fremde Hilfe ausfüllen können.

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