Verstoss gegen Datenschutz
Untersuchung wegen Bodycamas gegen Baselland Transport

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hat eine Untersuchung gegen die Baselland Transport AG (BLT) wegen Einsatzes von Bodycams eingeleitet. Es bestünden genug Anzeichen für einen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften.
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Bund eröffnet Untersuchung wegen Bodycams gegen die Baselland Transport AG (BLT)
Foto: imago images/viennaslide
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die BLT hat sich dazu ebenfalls am Freitag in einer eigenen Mitteilung geäussert. Sie «unterstützt den Dialog mit den zuständigen Behörden und begrüsst eine allfällige Präzisierung der rechtlichen Grundlagen», wie sie schreibt. Dennoch wolle sie am «gezielten Einsatz von Bodycams» festhalten.

Laut ihrer Mitteilung will die BLT «zum Schutz ihrer Mitarbeitenden» den Standby-Modus der Bodycams verwenden. Dieser zeichne 30-sekündige Schlaufen auf, speichere Aufnahmen aber nur auf manuellen Befehl hin. Die Bodycams würden «konfliktmindernd wirken» und «zur Beweissicherung beitragen».

Die BLT stützt sich dabei auf die Verordnung über Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr, wie sie schreibt. Aus ihrer Sicht sei die bundesrechtliche Grundlage gegeben.

Zuletzt hatte die BLT am 18. Februar angekündigt, vorerst auf die Standby-Funktion verzichten zu wollen, am Einsatz der Bodycams jedoch bereits festgehalten. Der Edöb seinerseits hatte bei den SBB interveniert, darauf hinzuwirken, das bei konzessionierten Transportunternehmen keine neuen Überwachungsmassnahmen eingesetzt werden, bis der Bundesrat die entsprechende Verordnung angepasst hat.

Die SBB wiederum liessen verlauten, in diesem Kontext nicht stellvertretend für öffentliche Verkehrsbetriebe handeln zu dürfen. Sie selber würden eng mit dem Edöb zusammenarbeiten und bei kundenbegeleitendem Personal keine Bodycams einsetzen, solange die Rechtslage nicht geklärt sei.

Die BLT setzt die Bodycams seit Ende Januar ein, wie sie ebenfalls am 18. Februar der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt hatte.

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