Verstoss gegen das Fischereigesetz
CVP-Ständerat zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Im Prozess um eine illegale Seegrunddeponie hat das Schwyzer Bezirksgericht den CVP-Ständerat und früheren Baudirektor Othmar Reichmuth zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ganz geklärt ist der Fall allerdings nicht.
Publiziert: 11.12.2020 um 10:19 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2020 um 12:04 Uhr
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Das Bezirksgericht Schwyz hat den CVP-Ständerat Othmar Reichmuth zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Foto: Stefano Schroeter

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Dem Schwyzer CVP-Ständerat Othmar Reichmuth (56) wird vorgeworfen, als Baudirektor bei der Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen gegen Umwelt- und Bauvorschriften verstossen haben. Es geht um die illegale Entsorgung von kontaminiertem Material.

Heute Freitag dann die Ernüchterung: Nach dem Prozess vor dem Schwyzer Bezirksgericht bleibt unklar, ob der damalige Baudirektor Reichmuth oder der kantonale Schiffsinspektor 2014 den Auftrag für die illegale Seegrunddeponie erteilt haben.

Busse von 1000 Franken

Wie das Gericht erklärte, verstiessen die beiden Beschuldigten allerdings fahrlässig gegen das Fischereigesetz, weil sie keine Bewilligung für die Fahrschneisenöffnung beim Föhnhafen Brunnen SZ eingeholt haben. Die beiden Männer wurden deswegen mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 270 respektive 280 Franken und zu einer Busse von rund 1000 Franken verurteilt.

Übertretungen verjährt

Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Verstössen gegen das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz verlangt. Nach Erkenntnis des Bezirksgerichts begingen die Beschuldigten hier aber nur Übertretungen. Diese seien verjährt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Reichmuth zeigte sich mit dem Urteil des Bezirksgerichts nur halb zufrieden. Man werde nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, sagte er.

(SDA/til)

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