Ex-Juso-Präsident beleidigt
Zürcher Gericht verurteilt Mass-Voll-Präsident wegen Verleumdung

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch den Mass-Voll-Präsidenten Nicolas Rimoldi wegen Verleumdung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.
Publiziert: 13:35 Uhr
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Aktualisiert: 14:35 Uhr
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"Elender Fascho", "Terrorist": Diese Entgleisungen auf der Plattform X brachten Nicolas Rimoldi vor Gericht. (Archivbild)
Foto: PETER SCHNEIDER

Darum gehts

  • Nicolas Rimoldi bestätigt Aussagen gegen Nicola Siegrist vor Gericht
  • Rimoldi bezeichnete Siegrist auf X als «elender Fascho»
  • Staatsanwaltschaft fordert 30 Tagessätze à 30 Franken und 300 Franken Busse
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bezirksgericht Zürich hat Mass-Voll-Präsidenten Nicolas Rimoldi wegen Verleumdung schuldig gesprochen. Der 30-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Zum Verhängnis wurde Rimoldi ein Post auf X, vormals Twitter, in dem er den früheren Juso-Präsidenten Nicola Siegrist mit den Nazis in Verbindung brachte. Hitler sei Siegrists Vorbild, schrieb Rimoldi.

Rimoldi ahnte bereits während der Befragung am Vormittag, das Hitler-Vergleiche strafrechtlich relevant sein können. «Dass Herr Siegrist Hitler als Vorbild haben soll, nehme ich zurück. Da war ich ungenau», sagte er deshalb. Geholfen hat ihm dies nicht.

Busse ausgesprochen

Das Gericht kam zum Schluss, dass der Nazi-Vorwurf die Meinungsfreiheit überschritt und somit bestraft werden muss. Eine ganze Reihe anderer Beschimpfungen, darunter «Terrorist» und «Verfassungsfeind», hielt das Gericht jedoch nicht für strafbar.

Bei politischen Auseinandersetzungen sei Zurückhaltung angesagt, begründete dies der Richter. «Wir können nicht jedes Wort auseinandernehmen.» Gemäss Bundesgericht sind aber Hitler-Vergleiche durchaus ehrverletzend und somit strafbar.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht nur teilweise dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen gefordert - also doppelt so viele Tagessätze. Dazu sollte eine Busse von 300 Franken kommen.

Rimoldi will nun die schriftliche Begründung abwarten und den Fall möglicherweise ans Obergericht weiterziehen. Er kritisierte die Juso, dass sie die Justiz missbrauchen würde, um ihn «mundtot zu machen». Die Juso habe dieselben Worte auch gegen ihn gerichtet.

Weitere Termine stehen an

Es ist nicht Rimoldis einziger Konflikt mit der Justiz. Auch im Kanton Bern wird er sich demnächst vor Gericht verantworten müssen. Auch dort ging die Juso juristisch gegen ihn vor.

Rimoldi, der unter anderem früher Vizepräsident der Jungfreisinnigen Luzern war, galt in der Partei einst als Nachwuchshoffnung. Während der Corona-Pandemie überwarf er sich jedoch mit den Freisinnigen und trat aus der Partei aus.

Im Sommer dieses Jahres kündigte Rimoldi an, für das Präsidium der FDP Schweiz zu kandidieren. Die Partei wollte jedoch nichts mehr mit ihm zu tun haben und lehnte sein Beitrittsgesuch ab. Mit der Rückkehr in die Politik wird somit bis auf Weiteres nichts.

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