Die Staatsanwaltschaft gelangte zum Schluss, dass die Polizisten rechtens gehandelt hatten. Sowohl gestützt auf die Strafprozessordnung als auch auf das kantonale Polizeigesetz waren die Polizisten ermächtigt, Teilnehmer einer unbewilligten Kundgebung anzuhalten und für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache zu bringen, so die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland.
Für rechtens hält die Staatsanwaltschaft auch, dass sich die Aktivisten in sogenannten «Aussackungsräumen» der Polizeiwache entkleiden mussten. Dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen, namentlich um eine Gefährdung durch mitgeführte Gegenstände auszuschliessen.
Die Einschätzung der Gefährlichkeit der Aktivistinnen und Aktivisten lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im pflichtgemässen Ermessen der Polizisten.
Die Einstellung der Untersuchung kann innert zehn Tagen angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.
Am Rande der Miss-Schweiz-Wahl auf dem Berner Bundesplatz im vergangenen Herbst kam es zu einer Störaktion. Demonstranten kritisierten unter anderem den Sexismus und die Zurschaustellung der Frau bei der Missenwahl.
Die Polizei nahm 20 Personen fest, darunter sieben Jugendliche. Die zumeist jungen Leute wurden mehrere Stunden festgehalten. Die Polizei führte auch Leibesvisitationen durch. Zudem wurden DNA-Proben genommen. Der Einsatz wurde heftig kritisiert.
Das Kommando der Berner Kantonspolizei liess den Einsatz daraufhin untersuchen. Diese Untersuchung war dem Berner Stadtparlament allerdings zu wenig unabhängig. Schliesslich arbeiteten Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammen, hiess es Mitte Februar im Stadtrat. Das Parlament überwies schliesslich einen Vorstoss, um eine externe und unabhängige Untersuchung aufzugleisen.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Miss-Schweiz-Wahlen 2015 nicht mehr in Bern, sondern in Basel stattfinden werden. Die Miss-Wahl war 2014 erstmals in Bern auf dem Bundesplatz in einem grossen Zelt über die Bühne gegangen.
Die einst populäre Miss-Schweiz-Wahl hatte in den letzten Jahren an Aufmerksamkeit eingebüsst. Nach der Wahl 2011 wurde sie sogar aus dem Programm des Schweizer Fernsehens gestrichen. 2012 fiel die Show mangels Sponsoren aus.
2014 wurde der Anlass einer Gesamterneuerung unterzogen. Die Show wurde neu als «Wohltätigkeitsveranstaltung» konzipiert und nach Bern verlegt.
Mit der Miss-Schweiz-Wahl übernimmt Basel einen weiteren nationalen Anlass von Bern. Auch der Fussball-Cupfinal war nach Ausschreitungen im Frühling 2014 in Bern nicht mehr willkommen; das diesjährige Endspiel steigt im Basler St.-Jakob-Park. (SDA)