Unter strengen Auflagen
Bundesrat will Aussagen per Video an Gerichten ermöglichen

Der Bundesrat hat die Vorgaben an den Datenschutz für den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen konkretisiert. Der entsprechende Entwurf geht nun in die Vernehmlassung.
Publiziert: 14.02.2024 um 10:59 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2024 um 11:32 Uhr
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Der Justiz soll es ermöglicht werden, gewisse Gerichtsverhandlung künftig per Videokonferenz durchzuführen. (Symbolbild)
Foto: imago images/photothek

Um den Gerichten während der Corona-Krise die Arbeit zu erleichtern, hatte der Bundesrat Videokonferenzen zugelassen. Das soll nun auch in Zukunft möglich sein – unter strengen Auflagen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat die Regierung bis am 22. Mai in die Vernehmlassung gegeben.

Gemäss Entwurf sollen die Gerichte künftig unter bestimmten Voraussetzungen mündliche Prozesshandlungen mittels Video- oder mittels Telefonkonferenzen durchführen können. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, müssen in solchen Fällen die technischen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit gewährleistet sein.

So müsse die Datenübertragung verschlüsselt sein. Sie dürfe nur über Server erfolgen, die sich in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau befänden. Zudem dürften nur berechtigte Personen den Prozesshandlungen folgen. Für die Öffentlichkeit müsse aber der Zugang gewährleistet sein. Eine Aufzeichnung könne nur das Gericht vornehmen oder diese in die Wege leiten.

Ab 2025 geplant

Damit der Einsatz der elektronischen Mittel ordnungsgemäss und störungsfrei verlaufen kann, müssen die Beteiligten über die erforderliche Infrastruktur verfügen, wie es weiter hiess. Ein geeigneter Internetanschluss und einen Ort, an welchem die Beteiligten ungestört bleiben können, seien vorausgesetzt.

Die Verordnung soll nur die Grundzüge regeln. Das gebe den Gerichten genügend Spielraum, um ihre Lösungen laufend zu aktualisieren und anzupassen. Gemäss Communiqué tritt die revidierte Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025 in Kraft. (sie/SDA) 

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