Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative
Das Parlament darf für einmal verschleppen

Der Bundesrat setzt noch immer voll auf einen Deal mit der EU. Daher darf das Parlament die Vorlage für einmal verschleppen, findet BLICK.
Publiziert: 04.03.2016 um 21:56 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:45 Uhr
Wenn Staatssekretär Mario Gattiker und Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit der EU im Sommer keinen Deal zustande bringen, kommen wir nicht um eine Debatte um die Kündigung der Personenfreizügikeit herum.
Foto: Keystone
Joël Widmer

Das Warten auf eine griffige Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative mit konkreten Höchstzahlen geht weiter. Der Bundesrat präsentierte gestern zwar die Vorlage zu einer einseitigen Schutzklausel. Doch Bundesrätin Simonetta Sommaruga betonte mehrfach, das sei nur der Plan B. Eigentlich setzt der Bundesrat voll auf ein Verhandlungsergebnis mit der EU und weckte Hoffnung, dass dieses im Sommer oder Herbst – nach der Brexit-Abstimmung in Grossbritannien – vorliegt.

Die einseitige Schutzklausel bedeutet in erster Linie Rechtsunsicherheit meint Co-Politikchef Joël Widmer.

Der Bundesrat hält so zwar die Fristen ein, doch eigentlich bringt es nichts, im Parlament über einen Plan B zu debattieren, den eigentlich niemand so richtig will. Denn eine einseitige Schutzklausel bedeutet in erster Linie Rechtsunsicherheit – und das kann unsere Wirtschaft nicht gebrauchen. Und nach dem Volks-Nein zur Durchsetzungs-Initiative ist auch klar: Bundesrat und Parlament haben einen gewissen Spielraum zur umsichtigen Umsetzung einer Initiative. Daher darf das Parlament für einmal machen, was sonst verpönt ist: Es darf die Vorlage zur Masseneinwanderungs-Initiative etwas verschleppen und erst mal schauen, ob ein Deal mit der EU zustande kommt. Diese Zeit sollten die Parteien von links bis rechts aber nutzen, um die Kakofonie zu beenden und am gleichen Strick zu ziehen.

Die SVP-Initiative verlangte Verhandlungen. Und diese kann man erst nach Abschluss der Diskussionen mit der EU seriös beurteilen. Wenn im Sommer aber kein Deal mit der EU möglich ist, kommen wir nicht um eine grundsätzliche Debatte um die Kündigung der Personenfreizügigkeit und damit die Bilateralen herum – daran ändert auch der Schutzklausel-Plan nichts.

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