Wird Zürcher Kantonsgebiet jetzt zu Corona-Risikogebiet?
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Nach Reise in Risikoland:So verhalten Sie sich während der Quarantäne richtig

Neue Regelung
Bund legt Einreise-Tricksern das Handwerk

Ab September verschärft der Bund die Regeln für Einreisende. Mit einem Zwischenstopp in einem Nicht-Risikostaat die Quarantänepflicht zu umgehen, ist neu nicht mehr möglich.
Publiziert: 28.08.2020 um 18:34 Uhr
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Aktualisiert: 29.08.2020 um 12:38 Uhr
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Um die Quarantänepflicht zu umgehen, tricksen einige Ferien-Rückkehrer: Statt direkt zurück in die Schweiz zu fliegen, machen einen Zwischenstopp oder Umweg über ein Nicht-Risikoland – und müssen so nicht zehn Tage daheim bleiben. Entscheidend war bislang einzig das Land, in welchem jener Flug startete, der sie direkt in die Schweiz brachte. Vorangehende Anschlussflüge waren unerheblich.

Doch nun reagiert der Bund. Die Schweiz passe ihre Praxis bei den den Einreisebestimmungen für Transitflüge an, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit.

Entscheidend ist neu Abreiseort

Per 31. August 2020 können Flugreisende aus Risikostaaten nicht mehr mittels Transitfügen über Nichtrisikostaaten in die Schweiz einreisen. Umgekehrt können Flugreisende aus Nichtrisikostaaten in die Schweiz einreisen, auch wenn sie auf Flughäfen in einem Risikostaat umsteigen müssen, sofern sie dort die Transitzone des Flughafens nicht verlassen.

Neu ist entscheidend, in welchen Ländern die Flugreisenden, die in die Schweiz einreisen wollen, ihre Flugreise begonnen haben. Drittstaatsangehörige beispielsweise, die aus den USA kommend via Toronto nach Zürich fliegen, können ab dem 31. August nicht mehr in die Schweiz einreisen. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass die Einreisebeschränkungen über die Wahl entsprechender Transitflughäfen umgangen werden. Grundsätzlich können US-Bürger derzeit aber sowieso nur in Ausnahmefällen in die Schweiz reisen.

Der gleiche Modus kommt auch umgekehrt zur Anwendung: Flugreisende aus Drittstaaten, die als Ausnahmen in der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt sind - zum Beispiel Japan, Australien oder Neuseeland -, können auch dann in die Schweiz einreisen, wenn sie beispielsweise mangels Direktflügen in einem Risikostaat, beispielsweise der Türkei, umsteigen müssen. Bedingung hierfür ist, dass sie die internationale Transitzone des Umsteigeflughafens nicht verlassen, also keine Einreise in den Risikostaat stattfindet. (SDA/lha)

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