Übung der Schweizer Armee
Erstes Manöver der Problemdrohne ADS-15

Die Schweizer Armee hat erstmals das umstrittene Drohnen-Aufklärungssystem ADS-15 getestet. Bei der Übung in Bière VD wurde die Feuerlenkung über 220 km Entfernung erfolgreich demonstriert.
Publiziert: 11:10 Uhr
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Aktualisiert: 11:17 Uhr
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Armee bestreitet erstmals Übung mit kritisierter Drohne.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Schweizer Armee testet umstrittenes Drohnen-Aufklärungssystem ADS-15 bei Übung erstmals
  • Bundesrat redimensioniert Projekt nach Verzögerungen und Pannen
  • Nur zwei von fünf verfügbaren Drohnen können uneingeschränkt eingesetzt werden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Schweizer Armee hat bei einer Übung erstmals das umstrittene Drohnen-Aufklärungssystem ADS-15 getestet. Dabei flog eine der zwei flugfähigen Drohnen über dem waadtländischen Bière, während ein Feuerleitoffizier im rund 220 Kilometer entfernten Emmen aufgrund der Drohnenbilder Befehle erteilte.

Die Zieldaten hätten «innert wenigen Minuten» übermittelt und berechnet, die Munition geladen und Ziele bekämpft werden können, schrieb die Armee am Donnerstag in einer Mitteilung. Damit sei bewiesen worden, dass das Feuer mittels der unbegleiteten Drohne über grosse Distanzen hinweg erfolgreich geführt werden könne.

Eine Aneinanderreihung von Problemen

Das System sorge zuvor für zahlreiche Probleme. Erst vergangene Woche gab der Bundesrat bekannt, das Projekt nach sechs Jahren Verzögerungen und diversen Pannen zu redimensionieren.

Statt den Kauf der Drohnen beim israelischen Hersteller Elbit abzubrechen, wollen die Behörden auf drei Funktionen verzichten: ein automatisches Ausweichsystem, ein System für GPS-unabhängige Starts und Landungen sowie ein System für die Enteisung. Diese zuvor zugesicherten Funktionen liessen sich kaum mehr umsetzen, hiess es damals von Seiten des zuständigen Verteidigungsdepartements (VBS).

Aktuell stehen der Armee fünf der sechs bestellten Drohnen zur Verfügung. Jedoch können nur zwei davon uneingeschränkt eingesetzt werden. Die anderen dürfen nur mit Begleithelikopter fliegen. Absehbar ist laut dem VBS, dass maximal vier der sechs Drohnen die für die Zulassung erforderlichen Nachweise nicht erbringen können und dauerhaft gewissen Auflagen unterliegen werden. Elbit habe in Aussicht gestellt, eine Drohne auszutauschen. Damit bestünde die Chance, über mindestens drei Drohnen zu verfügen, die ohne Auflagen betrieben werden können.

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