Seit dem 15. März dürfen sich alle – auch wenn man keine Symptome aufweist – gratis testen lassen. Der Bund übernimmt die Kosten dafür – und vergütet den Apotheken pro Test maximal 54 Franken. Gewisse Apotheken nehmen es mit dem kostenlosen Testen allerdings nicht so genau, wie die «Neue Zürcher Zeitung» heute aufdeckt.
Die Zeitung berichtet von einer Frau, die ihre Eltern in Deutschland besuchen wollte – dafür braucht es ein negatives Testzertifikat. Als sie nach langer Suche schliesslich einen Termin in der Toppharm-Apotheke am Paradeplatz fand, staunte sie nicht schlecht, als sie sich nach dem Preis erkundigte: Ganze 79 Franken koste der Test samt Attest, erklärte man ihr am Telefon.
Leiter der Apotheke ist ein Politiker
Leiter der Apotheke ist Lorenz Schmid – zugleich Präsident des Zürcher Apothekerverbands und Mitte-Kantonsrat. Dass sich ausgerechnet seine Apotheke nicht an die Angaben des Bunds hält, macht stutzig. Von der NZZ mit der Sachlage konfrontiert, antwortet er: «Nach Abklärungen beim BAG scheint die Antwort klar: Selbst Auslandreisende sowie Ferienreisende mit Versicherung in der Schweiz haben Anspruch auf ein kostenloses Testing, für welchen Zweck auch immer.»
Doch Schmid ist nicht der einzige Apotheker, der seine Kunden abkassiert hat: Die NZZ hat bei 20 von 50 Apotheken in Zürich, die Schnelltests anbieten, nachgehakt und sich nach den Preisen für Schnelltests mit Prüfzertifikat für eine Reise erkundigt. 17 der angefragten Apotheken gaben ihnen an, dass der Test inklusive Attest kostenlos sei. Eine Apotheke stelle jeweils 10 Franken für den administrativen Aufwand in Rechnung, eine andere verlangte, dass die getestete Person 25 Franken selber übernehme. Die Apotheke am Paradeplatz hebt sich mit ihren Kosten von 79 Franken aber deutlich vom Rest ab.
BAG rügt die Geldmacher-Apotheken
Dabei sei für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach Anfrage auf den Fall klar: Keine zusätzlichen Kosten dürfen für einen Test in Rechnung gestellt werden. In den 54 Franken, die die Apotheken vom Bund pro Test erhalten, seien die Probenentnahme, die Durchführung der Analyse, die Auftragsabwicklung sowie die Ausstellung eines Prüfzertifikats (Testergebnis) eingeschlossen, erklärt das BAG.
Zwar können Apotheken Zusatzleistungen, wie etwa Beratungen und Abklärungen zur Reise, anbieten und dafür einen kleinen Kostenaufschlag vom Kunden erwarten – diese Leitsungen müssten aber klar als optional und freiwillig deklariert werden, schreibt das BAG.
Schmid krebst zurück
Nach den Abklärungen der Zeitung krebst auch Schmid von der Toppharm-Apotheke am Paradeplatz zurück: Reisende mussten in seiner Apotheke bisher ganzheitlich für die Kosten der Schnelltests aufkommen – denn er habe nicht gewusst, dass man auch diese Tests beim Bund einreichen dürfe. Somit habe er dafür auch keine Vergütung bekommen – und die Kosten beim Kunden verrechnet, erklärt er das Missverständnis. So habe auch die Genossenschaft Toppharm, zu der auch die Apotheke am Paradeplatz gehört, die Regelung interpretiert, schreibt die NZZ.
Neu würde aber auch die Apotheke von Schmid eine Rückerstattung vornehmen – doch Reisende dürften sich weiterhin ungern bei ihm testen lassen. Denn fürs Ausstellen eines negativen Attests zum Reisen möchte er weiterhin eine Pauschale verrechnen. Wie hoch dieser Betrag sein wird, konnte Schmid am Mittwoch noch nicht verraten. (dbn)