Darum gehts
- Bundesgericht bestätigt Ausweisung eines jungen Mannes
- Er hatte mit Attentat gedroht
- 15-jähriges Einreiseverbot in die Schweiz wurde angeordnet
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verfügte Anfang April die Ausweisung des in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen jungen Mannes nach Frankreich. Zudem ordnete es ein Einreiseverbot von 15 Jahren an. Einer allfälligen Beschwerde entzog es die aufschiebende Wirkung. Damit sollte die Ausweisung vollzogen werden können, auch wenn gerichtlich noch nicht abschliessend über deren Zulässigkeit entschieden wurde.
Mit Attentat gedroht
Der Entzug der aufschiebenden Wirkung war zulässig. Das Bundesgericht führt in einem am Freitag publizierten Entscheid aus, dass das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz alle relevanten Faktoren und Interessen eingehend geprüft habe.
Der Beschwerdeführer musste vor seiner öffentlichen Drohung mit einem Attentat wegen vorsätzlicher Brandstiftung vor der Justiz erscheinen. Ein Bericht der Kantonspolizei Bern zeigte ausserdem, dass sich der junge Mann innert kurzer Zeit radikalisiert hatte und konkrete Attentate zu befürchten waren.
Beschwerdeführer ausgewiesen
Ein psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Beschwerdeführer geistig leicht zurückgeblieben ist und nicht immer adäquat reagiert. Allerdings wurde festgestellt, dass er in der Lage ist, die Rechtswidrigkeit seiner Handlungen zu erkennen.
Aufgrund der Faktenlage habe das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Mannes abweisen dürfen, schreibt das Bundesgericht. Weil der Beschwerdeführer ausgewiesen ist und damit kein aktuelles Interesse an einem Entscheid mehr besteht, hat das Bundesgericht den Fall abgeschrieben.