Es sind intimste Fragen, die Topbeamten des Bundes vor der Einstellung bei der Personensicherheitsprüfung beantworten müssen. «Haben Sie eine Geliebte? Weiss Ihre Ehefrau davon? Sind Sie wegen Ihrer Geliebten erpressbar? Schauen Sie Pornos? Haben Sie Sex mit Prostitutierten?» sind nur einige Fragen, die angehende Botschafter oder Amtsdirektorinnen über sich ergehen lassen müssen, wie der «Sonntagsblick» berichtete.
Nun hat die parlamentarische Aufsicht die Personensicherheitsprüfungen kontrolliert. Bei der Durchführung gibt es nichts zu beanstanden. Das stellt die parlamentarische Aufsicht fest. Verbesserungsbedarf sieht sie aber bei der für die Prüfung zuständigen Fachstelle.
Zwei Armee-Stabsoffiziere verlieren Jobs
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) befasste sich mit den Sicherheitsprüfungen für die obersten Kader des Bundes. Wiederholt sei bemängelt worden, dass die Prüfungen zu stark ins Privatleben der Geprüften eingreife, schrieb die GPK-S zum am Freitag veröffentlichten Bericht.
Im Sommer 2024 hätten zudem die Fälle zweier höherer Armee-Stabsoffiziere zu reden gegeben. Dass die für die Prüfung zuständige Fachstelle bei ihnen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen habe, habe zur Folge gehabt, dass ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Bund aufgelöst worden seien.
Die Aufsicht wollte darum klären, ob die Personensicherheitsprüfung recht- und zweckmässig stattgefunden hatte. Mängel fand sie dabei keine. Unbefriedigend sei aber, dass die für die Prüfung zuständige Fachstelle einen gefundenen kritischen Sachverhalt den betroffenen Personen zunächst nicht mitteile.
Erst wenn eine spätere Prüfung zu einer Risikoerklärung führe, informiere die Fachstelle. Die GPK-S findet, dass Betroffene schon bei der erstmaligen Feststellung eines kritischen Sachverhalts über mögliche Konsequenzen aufgeklärt werden müssten. Für diese sei nicht immer nachvollziehbar, was problematisch sein könnte und was nicht.
Interessen der Überprüften berücksichtigen
Der Entscheid, bei einem Sicherheitsrisiko das Arbeitsverhältnis aufzulösen, müsse bei der zuständigen Stelle der Verwaltung liegen respektive beim Bundesrat, schreibt die GPK-S zudem. Es dürfe nicht automatisch im Sinn der Fachstelle entschieden werden. Dafür müsse der Bundesrat sorgen.
Die GPK-S empfiehlt weiter, die Interessen der Überprüften zu berücksichtigen. Vor einer Entlassung sollte abgeklärt werden, ob es nicht eine mildere Massnahme gebe, etwa die Versetzung in eine weniger exponierte respektive sensitive Funktion.
Bei Mitarbeitenden mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit muss der Bund regelmässig prüfen, ob von ihnen ein Risiko für die Informationssicherheit ausgehen könnte, wie die GPK-S schreibt. Eine Fachstelle der Bundeskanzlei führt die Personensicherheitsprüfungen durch und gibt eine Empfehlung an die Stelle ab, die die geprüfte Person in ihre Funktion ernannt hat.