Tiere seien ausreichend geschützt
Bundesrat lehnt Initiative für ein Verbot von Tierversuchen ab

Der Bundesrat lehnt die Initiative für ein Verbot von Tierversuchen ab. Er teilt zwar das Anliegen, dass Tierleid möglichst vermieden werden muss. Doch seiner Meinung nach sind Tiere in der Forschung ausreichend geschützt.
Publiziert: 26.06.2019 um 14:17 Uhr
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Aktualisiert: 10.03.2021 um 11:54 Uhr
Ein Versuchs-Affe an der Uni Fribourg, hier bei einem anderen Experiment.
Foto: Screenshot SRF
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Der Bundesrat hat daher am Mittwoch im Grundsatz entschieden, die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» (Tierversuchsverbotsinitiative) ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Diese verlangt ein bedingungsloses Verbot von Tier- und Menschenversuchen. In der Bundesverfassung sollen Tierversuche als Quälerei und Verbrechen eingestuft werden. Bereits eingeführte Produkte könnten auf dem Markt bleiben. Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssten, dürfen hingegen weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden.

Das geht dem Bundesrat zu weit, wie er in einer Mitteilung schreibt. Darin verweist er auf bereits ergriffene Massnahmen: 2008 seien strengere Bestimmungen zu Tierversuchen eingeführt worden. 2010 habe das Stimmvolk einem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen deutlich zugestimmt. 2014 sei das neue Humanforschungsgesetz in Kraft getreten.

Zudem fördere der Bund seit Jahren Alternativen zu Tierversuchen, schreibt der Bundesrat. Als Beispiel führt er das letztes Jahr gegründete Kompetenzzentrum an, das die sogenannten 3R-Prinzipien stärken soll. Diese haben zum Ziel, Tierversuche zu ersetzen, weniger Tierversuche durchzuführen und die Tiere bei den Versuchen weniger zu belasten (replace, reduce und refine).

Versuche seien nur zulässig, wenn es keine Alternativen gibt

Trotzdem seien die Grundlagenforschung und die Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten bis heute auf Tierversuche angewiesen. Auch der Einbezug von Personen sei manchmal notwendig, wenn menschliche Krankheiten erforscht würden.

Der Bundesrat erinnert auch daran, dass Versuche an Mensch und Tier nur dann zulässig sind, wenn es keine Alternativen wie Computersimulationen oder Zellmodelle gibt.

Laut Bundesrat würde die Annahme der Initiative die Versorgung mit Medikamenten gefährden. Zudem könne die Schweiz wegen des Importverbots nicht mehr von wissenschaftlichen Entwicklungen im Ausland profitieren. Das würde nicht nur Medikamente betreffen, sondern auch Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder Nahrungsergänzungsmittel.

Bereits 1992 scheiterte ein ähnliches Volksbegehren

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass ein Import- und Handelsverbot nicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre. Die Annahme der Initiative könnte negative Folgen für Gesundheit, Forschung und Wirtschaft in der Schweiz haben.

Die Initiative war 2017 von St. Galler Bürgern lanciert worden. Damals wurden in der Schweiz 614'581 Tiere für Tierversuche eingesetzt. Zwei Drittel der Versuchstiere waren Mäuse. Die Initianten sind überzeugt, dass die Forschung heute viele modernere Methoden als Tierversuche zur Verfügung hat.

Unterstützt wird die Initiative von rund 80 Organisationen und Unternehmen. Darunter sind Vertreter von SP und Grünen sowie verschiedene Tierschutzgruppen und Tierparteien. Forschungsinstitutionen stellen sich gegen ein Verbot.

Es ist nicht die erste Initiative zum Thema: 1992 wurde eine Vorlage abgelehnt, die eine «drastische und schrittweise Einschränkung der Tierversuche» vorgesehen hätte. (SDA/vfc)

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