SVP-Nationalrat Christian Imark will Radar-Warn-Chats legalisieren
«Das erinnert an Stasi-Methoden»

Wer öffentlich vor Radarfallen warnt, macht sich strafbar. Wer dies in geschlossenen Chats tut, teils ebenfalls. SVP-Nationalrat Christian Imark will Letzteres erlauben.
Publiziert: 27.09.2017 um 11:15 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 12:08 Uhr
Warnungen vor Blechpolizisten in Gruppen-Chats sollen erlaubt werden.
Foto: Reinhard Kungel

Seit 2013 sind öffentliche Radarwarnungen verboten. Um das Verbot zu umgehen, posten einige Autofahrer ihre Warnungen vor Blech- und realen Polizisten in Facebook- oder Whatsapp-Gruppen.

Doch: Sind diese Warnungen wirklich privat? Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Das Strassenverkehrsgesetz legt nicht fest, ab wann eine geschlossene Gruppe öffentlich ist.

Gruppen ab 30 Personen öffentlich

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat laut «20 Minuten» kürzlich Mitglieder einer Radar-Warngruppe gebüsst. Und stützte sich dabei aufs Bundesgericht: Demnach seien Handlungen dann öffentlich, wenn sie nicht im Familien- und Freundeskreis oder in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgten.

«Ob dies erfüllt ist, müssen wir jeweils im konkreten Einzelfall prüfen», so Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen, zur «Basler Zeitung». «Bei einer geschlossenen Gruppe ab 30 Personen sehen wir hin.»

SVP will Radarmeldungen legalisieren

SVP-Nationalrat Christian Imark schreibt in einem Vorstoss, «es erinnert stark an Stasi-Methoden, wenn der Staat bei geschlossenen sozialen Gruppen mitlesen will, deren Ziel es ist, vor Gefahren des täglichen Lebens zu warnen».

Der Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark.
Foto: GAETAN BALLY

Der Solothurner und SVP-Mitstreiter verlangen, dass Radar-Warnmeldungen in geschlossenen sozialen Gruppen nicht mehr bestraft werden dürfen.

Es gehe nicht nur um Radarmeldungen oder Polizeikontrollen, so Imark zu BLICK. Sondern auch um Stau-, Gefahren- und Unfall-Warnungen. «Hier haben wir eine Gesetzeslücke, die es zu schliessen gilt.» (nmz)

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