«Es ist unverständlich, dass er nicht lebenslänglich sitzt»
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Er missbrauchte sie mit acht:«Es ist unverständlich, dass er nicht lebenslänglich sitzt»

SVP-Nationalrat Christian Imark verlangt Antworten zum Fall William W.
Keller-Sutter muss wegen Kinderschänder antraben

Wegen einer Gesetzeslücke kam Kinderschänder William W. auf freien Fuss – und wurde rückfällig. In der Herbstsession muss Justizministerin Karin Keller-Sutter nun erklären, wie sie die Lücke schliessen will.
Publiziert: 03.09.2019 um 15:35 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2020 um 19:57 Uhr
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SVP-Nationalrat Christian Imark will wissen, wie und wann der Bund die bestehende Gesetzeslücke schliessen will.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Der pädophile Wiederholungstäter William W. (46) wurde trotz Warnungen freigelassen. Und wurde prompt rückfällig. Der Kinderschänder hat die Behörden schlicht übertölpelt. Wie der Untersuchungsbericht zeigt, ist an der Freilassung nämlich eine Gesetzeslücke schuld.

Diese soll nun zwar geschlossen werden, doch der Fall sorgt trotzdem für Empörung. Nicht nur bei den Opfern, sondern auch beim Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark (37). «Ein sechsfacher Kinderschänder mit hoher Rückfallgefahr wird trotz Warnungen aus der Bevölkerung freigelassen, ergreift sich sein siebtes Opfer, und niemand will etwas falsch gemacht haben», sagt er über die Ergebnisse des Untersuchungsberichts. Man sehe an diesem Beispiel, wie weit sich die «Justizkaste» von den Interessen der Bürger entfernt habe.

In anderen Kantonen würden die Staatsanwälte eine weit offensivere Taktik verfolgen, um solche gefährlichen Wiederholungstäter einzusperren, moniert Imark. «Sie plädieren von Beginn weg auf Verwahrung.»

Keller-Sutter muss Antworten liefern

Imark verlangt, dass die Gesetzeslücke rasch geschlossen werden muss. Dafür macht er auch in Bundesbern Druck. Bereits in der Herbstsession soll Justizministerin Karin Keller-Sutter (55) Antworten liefern.

In der Fragestunde des Nationalrats soll die FDP-Magistratin darlegen, welche Massnahmen ihr Bundesamt für Justiz vorgesehen habe, «um gefährliche Straftäter zum Schutz der Bevölkerung nach dem Misserfolg von therapeutischen Massnahmen zu verwahren», wie Imark sagt.

Weiter will der Solothurner wissen, wo die angestrebten Änderungen derzeit hängig sind und wann diese umgesetzt werden können. Für Imark ist klar: «Sollten die Antworten ausweichend oder ungenügend ausfallen, werde ich einen weiteren Vorstoss einreichen.»

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