Darum gehts
- Einsprachen und Rekurse verzögern häufig neue Wohnbauprojekte laut Bundesamtsstudie
- Missbräuchliche Einsprachen und Rekurse bereiten Bauherren die grössten Sorgen
- 60% der Befragten sehen Einsprachen als grosse Hürde für Wohnbauprojekte
Einsprachen und Rekurse sind am häufigsten für Verzögerungen bei neuen Wohnbauprojekten verantwortlich. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Bundesämter für Raumentwicklung und Wohnungswesen.
Einsprachen seien für 60 Prozent und Rekurse für 61 Prozent der Befragten eine grosse Hürde für die Realisierung von Wohnbauprojekten, teilten die Bundesämter am Dienstag gemeinsam mit. Raumplanerische Vorgaben sehen 37 Prozent der Befragten als grosse Hürde an.
Befragt wurden im Rahmen einer externen Studie 440 Personen aus den Bereichen Bauherrschaft, Entwicklung, Architektur sowie Juristinnen und Juristen aus Anwaltskanzleien, der Verwaltung, Hochschulen und Gerichten.
Einsprachen blockieren Bauprojekte absichtlich
Am meisten Sorgen bereite den Befragten die sogenannten missbräuchlichen Einsprachen und Rekurse, hiess es weiter. Sie dienten dazu, Bauprojekte zu blockieren oder zu verzögern oder gar die Bauherrschaft zu nötigen oder zu erpressen.
Laut der Studie besteht ein breiter Konsens, dass die Planungs- und Bewilligungsprozesse rascher und effizienter durchgeführt werden können. Es sei zu leicht, Wohnbauprojekte über Rechtsmittel zu verhindern oder zu verzögern.
Das habe Folgen für die Wohnungssuchenden. 80 Prozent der befragten Wohnbauproduzenten gaben an, dass Einsprachen und Rekurse dazu führten, dass Wohnungen später auf den Markt kommen. Und 71 Prozent sagten, dass die Wohnungen teurer würden.
Einspracheberechtigte einschränken?
Eine Gegenmassnahme für Bund, Kantone und Gemeinden wäre es, den Kreis der Rechtsmittelberechtigten zu begrenzen, hiess es in der Studie. Legitimiert wären nicht mehr alle, die in einem bestimmten Umfeld zum Projekt wohnen, sondern nur noch, wer direkt und besonders betroffen wäre. Weiter sollen die zulässigen Rügen auf konkrete, individuelle Interessen beschränkt bleiben.
Auch sollen die Beschwerden im Baurecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Rekursinstanzen sollen reduziert und die Koordination zwischen Behörden, die sich mit der Baubewilligung befassen, verbessert werden.
Die Studie ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit. Das Bundesamt für Wohnungswesen prüft die Empfehlungen der Experten zuhanden der Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sowie Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Am Ende entscheidet der Bundesrat, welche Empfehlungen er umsetzen oder zur Umsetzung empfehlen will.