Strafverfahren gegen Chefjurist von Widmer-Schlumpf
Amts-Missbrauch?

Gegen Daniel Roth, Chefjurist von Widmer-Schlumpf, wurde eine Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch.
Publiziert: 04.01.2014 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 18:20 Uhr
Von Jürg Auf der Maur

Es geht um über 30 000 Franken. Es stehen gravierende Vorwürfe im Raum. Einer der Protagonisten: Daniel Roth, ehemaliger Kader der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma), heute Chefjurist im Departement von Bundes­rätin Eveline Widmer-Schlumpf. Damit ist dieser bereits Jahre dauernde Nahkampf unter Juristen definitiv im Finanzdepartement (FD) der Bündner BDP-Politikerin angekommen.

Am Anfang, vor mittlerweile  sechs Jahren, stand eine Sekretärin, die sich von hohen Bundesbeamten weder einschüchtern noch abschütteln lassen wollte, sondern um ihr Recht kämpfte: Cornelia Stierli aus Zug. Treue Freunde mit Geld stehen ihr zur Seite.

Was sie erlebt, ist ein Drama in vier Akten. Und nun ist klar, dass die Strafuntersuchung mit dem Aktenzeichen SV.11.0158-GMA in die nächste Runde geht. Mit Datum vom 16. Dezember 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, dass für «Januar/Februar 2014 die Durchführung weiterer Einvernahmen geplant ist» – auch gegen Daniel Roth. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch.

1. Akt: Der Überfall

Es ist der 19. November 2007. An der Türe eines kleinen Treuhandbüros in Zug wird energisch angeklopft. Finma-Beamte verlangen Einlass. Ihr Verdacht: Das Treuhandbüro ver­stosse gegen das Bankengesetz. Cornelia Stierli, die Empfangsdame, will wissen: Sind die Beamten aus Bern angemeldet? Die Frage kommt nicht gut an, es kommt zu einem Handgemenge. Cornelia Stierli reicht gegen Anwalt H., der im Auftrag der Finma den Einsatz leitet, eine Klage ein.

2. Akt: Bellinzona greift ein

Eine Sekretärin klagt gegen ­einen forschen Anwalt. Unerhört. Die Juristen der Bundesanwaltschaft verspüren wenig Lust, aktiv zu werden – bis ihnen das Bundesstrafgericht in Bellinzona Beine macht. Jetzt geht es nicht mehr nur um Körperverletzung. Cornelia Stierli klagt auch dagegen, dass Anwalt H. über 30 000 Franken für seine privaten Anwaltskosten aus der Konkursmasse ihres Ex-Arbeitgebers genommen hatte – das Zuger Treuhand­büro ist nach der rabiaten Intervention der Finma Konkurs gegangen. Nicht einmal Geld für die Löhne ist noch da. Derweil hat Anwalt H. als nach­maliger Nachlassverwalter der Konkurs­firma – und mit dem Segen von Daniel Roth, der den Geldfluss bewilligte – sein Honorar bezogen.

3. Akt: Missbrauch

Doch Cornelia Stierli lässt sich nicht abwimmeln. Sie erstattet bei der Bundesanwaltschaft Anzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Veruntreuung im Amt.

4. Akt: Hoffnung

Nun keimt Hoffnung. Auf Geheiss des Bundesstrafgerichts muss der Fall neu aufgerollt werden. «Endlich», sagt Valentin Landmann, der Anwalt von Cornelia Stierli.

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