Straftat Stalking
Neue Regelung kurz vor dem Durchbruch

Der Nationalrat hat einem Antrag zugestimmt, Stalking in der Schweiz künftig nur auf Antrag strafrechtlich zu verfolgen. Dies gilt auch für Nachstellungen in Paarbeziehungen. Die Entscheidung folgt der Linie des Ständerats.
Publiziert: 13:51 Uhr
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Aktualisiert: 14:00 Uhr
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Eine neue Vorlage zum Straftatbestand gegen Stalking ist fast unter Dach und Fach. Es fehlt nur noch die definitive Zustimmung des Ständerates.
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Darum gehts

  • Stalking wird in der Schweiz künftig nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt
  • Nationalrat und Ständerat einigen sich auf neuen Stalking-Straftatbestand
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse für beharrliches Verfolgen
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Stalking wird in der Schweiz aller Voraussicht nach künftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für Nachstellungen in Paarbeziehungen. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.

Der Nationalrat fällte seinen Entscheid ohne Gegenantrag. Der Ständerat berät den Antrag am Nachmittag. Seine Zustimmung ist so gut wie sicher, hat er sich doch bei der letzten verbliebenen Differenz bei der Vorlage zum neuen Stalking-Straftatbestand durchgesetzt.

Keine Verfolgung von Amtes wegen

Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.

Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen Fällen ursprünglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In Fällen häuslicher Gewalt sei einfache Körperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer würden von ihrem Peiniger häufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.

«Es wird eine Lücke geschlossen»

Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand in den eidgenössischen Räten schon länger nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.

Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

Mit dem neuen Straftatbestand werde eine Lücke geschlossen, betonte Sibel Arslan (44, Grüne) namens der vorberatenden Nationalratskommission. Auch Justizminister Beat Jans (60, SP) sprach im Nationalrat von einem wichtigen Signal. Er kündigte an, der Bundesrat werde die neue Bestimmung so schnell wie möglich in Kraft setzen. «Das Ziel ist erst erreicht, wenn diese Form der Belästigung zurückgeht.»

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