Strafrecht
Nationalrat lehnt neue Verwahrungsregeln für Erwachsene ab

Der Massnahmenvollzug im Erwachsenenstrafrecht bleibt unverändert. Der Nationalrat hat am Freitag eine Vorlage versenkt, welche Änderungen für verwahrte Personen vorgesehen hätte. Mit dem Nein bleibt es beim Status quo.
Publiziert: 14.06.2024 um 08:53 Uhr
Beim Massnahmenvollzug von erwachsenen Straftäterinnen und Straftätern bleibt alles wie bisher: Der Nationalrat hat neue Regeln, etwa zu den Verwahrungen, abgelehnt. (Themenbild)
Foto: PETER KLAUNZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die grosse Kammer lehnte die Änderungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch in der Schlussabstimmung mit 129 zu 69 Stimmen ab. Die Fraktionen von SVP, SP und Grünen stimmten geschlossen Nein. Damit ist die Vorlage erledigt.

Das umstrittenste Element der Revision waren neue Regeln bei Verwahrungen. Die Räte sprachen sich nach einem Hin und Her gegen die systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen aus. Der Ständerat setzte sich in diesem Punkt durch.

Eine anfängliche Mehrheit im Nationalrat wollte die Voraussetzungen für systematische Verwahrungen erweitern auf Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben. Eine Wiederholungstat rechtfertige diesen Schutz vor den gefährlichsten Tätern, so der Tenor.

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