Sie ist ein beliebtes Weihnachtsgeschenk: die Autobahnvignette. Künftig dürfte der Kleber aber seltener unter dem Tannenbaum liegen. Denn ab 2022 gibt es die Vignette auch in elektronische Form.
Die ständerätliche Verkehrskommission hat grünes Licht für die E-Vignette gegeben. Diese wird auf freiwilliger Basis eingeführt.
Via App zur Vignette
Wer sich für die E-Vignette entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine Internetapplikation im System registrieren. Anders als die Klebevignette ist die E-Vignette nicht an ein bestimmtes Fahrzeug, sondern an das Nummernschild gebunden. Im Ausland können künftig nur E-Vignetten gekauft werden.
Kontrolliert wird die E-Vignette wie die herkömmliche Klebevignette durch die Polizei und die Zollverwaltung. Ursprünglich war eine elektronische Überwachung mit einem Kamerasystem geplant, doch diese Idee fiel in der Vernehmlassung durch.
Die Klebevignette wird weiterhin visuell überprüft. Für die E-Vignette wird der Kontrollaufwand grösser: Weisen die Autofahrer keine Kaufquittung in physischer oder elektronischer Form vor, wird die Überprüfung mittels Kontrollschildabfrage über ein mobiles Kontrollgerät durchgeführt.
Bürgerfreundliche E-Vignette
In der Ständeratskommission war die Vorlage unbestritten. «Insbesondere die Bürgerfreundlichkeit einer E-Vignette, die direkt an die Fahrzeugnummer gekoppelt ist, sowohl im In- wie auch im Ausland online bestellt und bezahlt werden kann und keinen Mehraufwand bei einem Fahrzeugwechsel verursacht, wird als Chance angesehen», schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung. Auch dem Datenschutz sei ausreichend Rechnung getragen worden.
Die kleine Kammer wird sich wohl bereits in der anstehenden Wintersession mit der Vorlage befassen – und dürfte diese durchwinken.
Gleich viel Geld für Bundeskasse
Denn für die Bundeskasse ändert nichts. Der Bundesrat geht nämlich davon aus, dass die Einnahmen ungefähr gleich hoch bleiben wie heute. Diese belaufen sich auf rund 360 Millionen Franken pro Jahr und werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt.
Und für Traditionalisten bleibt ja auch alles beim Alten: Die 1985 eingeführte Klebevignette bleibt erhalten – und kann wie bis anhin unter den Christbaum gelegt werden.