Darum gehts
- Regierungsrat Zürich prüft Bargeldpflicht für öffentliche Anstalten und Dienstleister
- Bargeldverweigerung könnte als Grundrechtseingriff eingestuft werden, sagt Regierung
- Kunsthaus Zürich und Weihnachtsmarkt HB kehrten 2025 von Cashless zurück
Sollen öffentliche Anstalten im Kanton Zürich zur Bargeld-Annahme verpflichtet werden? Der Regierungsrat zeigt sich offen dafür. Er will mit einem Projekt überprüfen, inwieweit Institutionen zur Annahme von verpflichtet werden könnten. Zu diesen Institutionen zählen alle öffentlichen Dienstleister und Empfänger von Staatsbeiträgen und Lotteriefondsgeldern – vom Schwimmbad bis zum Kunsthaus.
Es werde auch geprüft, ob bei Ausschreibungen diese Vorgabe gemacht werden könne. Wer Aufträge des Kantons will, könnte also zur Bargeld-Annahme verpflichtet werden.
Staat soll sich «diskriminierungsfrei» verhalten
Als Grund für seine Überprüfung gibt der Regierungsrat an, dass sich der Staat «diskriminierungsfrei» verhalten müsse, etwa was Alter oder soziale Stellung betreffe. Die Annahme von Bargeld zu verweigern, könnte als Grundrechtseingriff angesehen werden. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine EDU-Anfrage.
Das Thema Bargeld wurde in den vergangenen Monaten schon mehrfach Thema für die Politik. Nachdem das Kunsthaus Zürich und der Weihnachtsmarkt im Zürcher HB auf «Cashless» setzten, sorgte dies vielerorts für rote Köpfe. Beide Betriebe krebsten daraufhin zurück und gaben ihre Bargeldlos-Strategie wieder auf.