St. Galler Kleider-Vorschriften
Hotpants regelt der Kanton, Burka der Bund

Was darf man in der Schule tragen? Diese Frage muss der St. Galler Regierungsrat klären.
Publiziert: 26.11.2014 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:24 Uhr

Im Kanton St. Gallen sollen Kleidervorschriften für die Schule sowie Einschränkungen der Grundrechte von Schulkindern und Eltern gesetzlich verankert werden. 

Die Vorstösse der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion für Kleidervorschriften an den Schulen wurden mit 85 sowie mit 74 Ja-Stimmen überwiesen. Die Regierung war einverstanden, wenn auch zum Teil mit geändertem Wortlaut. Beim umstrittenen Kopftuch-Verbot an Schulen etwa will sie warten, bis sich das Bundesgericht äussert.

Es entspreche heute einem öffentlichen Interesse, mit einem Gesetz «den Raum für Grundrechtsbegriffe in der Volksschule abzustecken», stellte die Regierung fest. Einschränkungen der Grundrechte müssten verhältnismässig sein, der Verfassung entsprechen und der sozialen Integration dienen.

Die SVP wollte das Tragen von unziemlicher Bekleidung, demonstrativen Symbolen und Kopfbedeckungen verbieten. Die Regierung schlug eine Umformulierung vor, entsprechend der CVP-EVP-Motion: Sie wollte einen Auftrag für die Regelung von Kleiderfragen - aber nicht für Verbote. Der Rat überwies die Motion in diesem Sinn.

Ja sagte der Kantonsrat auch zu einer Motion für ein Vermummungsverbot im öffentlichen Raum. Der SVP ging es dabei um ein Burka-Verbot, wie verschiedene Redner klarstellten. Der Rat schwächte die Motion auf Antrag der FDP-Fraktion deutlich ab.

So müssen «die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Einschränkung der Grundrechte, insbesondere das Erfordernis der Verhältnismässigkeit» berücksichtigt werden. Justizdirektor Fredy Fässler sah im Motionsauftrag nicht eine zwingende Vorgabe für ein Burka-Verbot, wie er erklärte.

Vielmehr gehe es um eine Auslegeordnung. Die Regierung muss nun Vorschläge für eine Burka-Regelung im öffentlichen Raum zusammen mit den Kleidervorschriften für die Schule dem Kantonsrat vorlegen. Der Rat überwies die Motion gegen den Widerstand der Linken mit 84 zu 23 Stimmen.

Die Regierung verwies in ihrer Stellungnahme zum Vorstoss auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Im Kanton St.Gallen seien ohnehin äusserst selten Frauen anzutreffen, die eine Burka oder einen Niqab trügen. Meistens handle es sich um Touristinnen. (SDA)

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