Ein Sozialhilfebezüger aus dem Kanton Zürich ist wegen einer Hautcrème bis vor Verwaltungsgericht gegangen. Die Sozialbehörde seines Wohnorts hatte sich geweigert, die Kosten für die Crème zu übernehmen. Auf diese ist der Mann gemäss seiner Hautärztin aber angewiesen, weil er unter trockener Haut leidet. Der Richter gab ihm nun Recht.
Es geht um 70 Franken pro Monat
Die trockene Haut ist die Nebenwirkung eines Medikamentes, welches der Beschwerdeführer längerfristig einnehmen muss. Er hatte vieles ausprobiert, doch nur diese eine Feuchtigkeitscrème zeigte Wirkung.
Die Crème kostet pro Monat rund 70 Franken, wobei diese Ausgaben nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Der Sozialhilfeempfänger stellte daraufhin bei der Sozialbehörde ein Gesuch um Übernahme der Kosten.
Nun muss Stadt zahlen
Doch die Stadt wollte nicht zahlen. Der Sozialhilfebezüger erhob Rekurs, mit der Begründung, dass er sofort Hilfe benötige. Der Bezirksrat wollte jedoch keine Sofort-Massnahmen ergreifen.
Deshalb wandte sich der Beschwerdeführer ans Verwaltungsgericht und verlangte, dass ihm sofort finanziell geholfen werde, er brauche diese Crème. Das Gericht ist nun auf seiner Seite, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.
Es sei glaubhaft, dass der Beschwerdeführer dringend auf diese Feuchtigkeitscrème angewiesen sei. Die vorsorgliche Übernahme der Kosten sei deshalb gerechtfertigt. Die Stadt muss dem Sozialhilfeempfänger die Crème deshalb ab sofort bezahlen – zumindest so lange, bis der Bezirksrat die Sache definitiv klärt. (SDA/lha)