«RS soll fortgesetzt werden»
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Rekrut (†21) stirbt auf Marsch:«RS soll fortgesetzt werden»

Soldaten müssen Formular unterschreiben
«Ich bin nicht schikaniert worden»

Kurz nach dem tödlichen Unfall eines Rekruten (†21) in Isone taucht ein Formular auf. Darin sollen Rekruten bezeugen, «keinerlei entwürdigenden Anordnungen oder Schikanen» ausgesetzt gewesen zu sein.
Publiziert: 18.07.2020 um 09:58 Uhr
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Aktualisiert: 18.07.2020 um 15:04 Uhr
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Die RS in Isone gilt als eine der härtesten. (Archivbild)
Foto: Keystone

Seit dem Tod eines Grenadier-Rekruten (†21) während eines Marsches in Isone TI steht die Grenadierschule im Tessin wieder einmal im Fokus. Wie es zum Tod des jungen Mannes gekommen ist, wird abgeklärt. Noch ist nicht klar, weshalb er gestorben ist.

Grenadiere gelten als eine verschworene und verschwiegene Truppe. Deshalb erstaunt es, dass sich ein ehemaliger Grenadier-Rekrut beim «Tages-Anzeiger» gemeldet hat. Er legt ein Formular vor, das er kurz vor dem Ende der Rekrutenschule von seinem Vorgesetzten vorgelegt bekommen hat.

Trotzdem unterschrieben

Mit seiner Unterschrift soll er bezeugen, dass er in der RS «keinerlei entwürdigenden Anordnungen oder Schikanen» ausgesetzt gewesen war. Dies, obwohl er Schikanen sowie teils primitiver Anwürfe durch Vorgesetzte ausgesetzt war, wie er sagt. Trotzdem hat er unterschrieben. Er habe sich kurz vor Ende der RS nicht noch Probleme einhandeln wollen.

Was erstaunt: Eigentlich bräuchte es ein solches Formular gar nicht. Im Dienstreglement der Schweizer Armee steht nämlich unter «Pflichten der Vorgesetzten»: «Sie erteilen keine Befehle, die darauf abzielen, die Menschenwürde zu verletzen.»

«Kein Blankoscheck»

Ein Sprecher der Armee sagt dem «Tages-Anzeiger», das Formular werde durch jeden Armeeangehörigen unterschrieben, der das Ausbildungszentrum Spezialkräfte verlasse. Das sei kein «Blankoscheck» oder «Stillschweigeabkommen». Das Formular diene schulintern der Kontrolle, um «allfällige Vorkommnisse zu untersuchen», die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen seien.

Deutliche Worte braucht Arnold Marti, Rechtsprofessor an der Uni Zürich und Milizoffizier: «Wäre das Ausfüllen freiwillig, anonym und würde nur der Qualitätskontrolle dienen, wäre dagegen nichts einzuwenden.» Der Sinn der Austrittserklärung bestehe aber wohl darin, unter anderem auf spätere Beschwerden zu verzichten.

Marti: «Das Verlangen einer solchen Erklärung vor Dienstabschluss ist höchst problematisch und würde wohl jedenfalls eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erfordern, welche fehlen dürfte.» (pbe)

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