Soldaten an die Kasse
Wer nicht alle Diensttage leistet, soll mehr zahlen

Eine Erhöhung der Abgaben für Dienstuntaugliche wurde in der Vernehmlassung zum neuen Wehrpflichtabgabe-Gesetz abgelehnt. Ein anderer Vorschlag kam besser an: Künftig sollen Armeeangehörige, die nicht alle Diensttage absolvieren, zur Kasse gebeten werden.
Publiziert: 02.05.2017 um 10:53 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 07:05 Uhr
Wer nicht alle Diensttage erfüllt, soll zur Kasse gebeten werden. In der Vernehmlassung kam dieser Vorschlag des Bundesrates gut an.
Foto: ANTHONY ANEX

Mit 34 Jahren werden Soldaten der Schweizer Armee in der Regel aus dem Dienst entlassen. Ob sie alle Diensttage absolviert haben, spielt dabei keine Rolle. Nun hat der Bundesrat vorgeschlagen, dies anzupassen. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, wurde dieser Änderungsvorschlag in der kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung zum neuen Wehrpflichtabgabe-Gesetz positiv aufgenommen.

Laut Bund sollen künftig aus der Dienstpflicht entlassene Armeeangehörige, die noch nicht alle Diensttage geleistet haben, zur Kasse gebeten werden. Fehlen den Soldaten, die das 35. Lebensjahr erreichen, mehr als 15 Diensttage, sollen sie eine einmalige Jahresabgabe bezahlen. Die rund 3000 Betroffenen brächten dem Staat rund sechs Millionen Franken ein, beziffert der Bundesrat.

Gegen Erhöhung des Wehrpflichtersatzes

Nur die SP hat sich in der Vernehmlassung gegen diesen Vorschlag gestemmt. Ihrer Ansicht nach würden damit Dienstpflichtige bestraft, die unverschuldet mit ihren Diensttagen in Rückstand geraten sind. Alle anderen Parteien und die Kantone sehen die Neuerung positiv. Sie trage zur Wehrgerechtigkeit bei, argumentieren die Befürworter.

Weniger Chancen hat der Vorschlag des Bundesrates, die Wehrersatzzahlungen zu erhöhen. Rund 216’000 untaugliche Militärdienstpflichtige wären von dieser Massnahme betroffen. Die Vernehmlassungsantworten zeigen, dass nur die SVP, die junge CVP sowie die beiden Kantone Bern und Genf sich für eine Erhöhung des Abgabesatzes auf vier Prozent und eine Mindestabgabe von jährlich 1000 Franken ausgesprochen haben. Heute beträgt der Wehrdienstersatz drei Prozent des jährlichen Einkommens oder mindestens 400 Franken. Jährlich werden dem Bund dadurch 200 Millionen Franken in die Kassen gespült. 

Die Erhöhung des Wehrdienstersatzes ist damit aber noch nicht vom Tisch. Kommt das revidierte Wehrpflichtabgabe-Gesetz in die vorberatende Kommission, werde der Vorschlag wohl erneut aufgenommen werden, schreibt die Zeitung. (thk)

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