Darum gehts
41 Prozent all derjenigen, die im Jahr 2023 erstmals eine Leistung ihrer Pensionskasse erhielten, wählten den Kapitalbezug. Fast gleich viele, nämlich 40 Prozent, entschieden sich für die monatliche Rente. Und 19 Prozent wählten eine Mischform. Das geht aus der aktuellen Neurentenstatistik des Bundesamts für Statistik hervor. Die Kapitalbezügerinnen und -bezüger stellen damit erstmals die Mehrheit. Bis anhin war die Rente beliebter, doch ihr Anteil schrumpfte in den vergangenen Jahren immer mehr.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Das spricht für den Kapitalbezug
Warum steigt die Zahl der Kapitalbezüger? Schliesslich ist die Rente weiterhin die sicherste und bequemste Form, sein angespartes Altersguthaben zu beziehen. Zwei Gründe sind wichtig:
- Die Rente wird immer unattraktiver, je tiefer der Umwandlungssatz (UWS) fällt. Bei einem UWS von unter 5 Prozent ist es für viele verlockend, das ganze Geld auf einmal zu beziehen, es selber anzulegen und davon zu zehren.
- Der Kapitalbezug ist steuerlich gesehen attraktiver, es bleibt unter dem Strich mehr Geld zum Leben übrig. Jedenfalls noch. Es gibt zwar Pläne des Bundesrats, den Steuervorteil des Kapitalbezugs zu streichen. Diese sind aber umstritten und noch längst nicht beschlossene Sache.
Es sind vor allem zwei Gruppen, die das Kapital beziehen: diejenigen mit einem besonders tiefen Alterskapital und diejenigen mit einem besonders hohen. Wer irgendwo im mittleren sechsstelligen Bereich ist, wählt mehrheitlich die Rente.
- Alle haben das Recht, sich mindestens einen Viertel des obligatorisch angesparten Pensionskassengeldes in Kapitalform auszahlen zu lassen. Wie viel das ist, steht jedes Jahr im PK-Ausweis. Viele Pensionskassen lassen aber die freie Wahl zwischen Kapital und Rente oder einer Mischform.
- Die PK kann eine Voranmeldefrist für den Kapitalbezug festlegen. Sie darf höchstens drei Jahre betragen.
- Vorsicht: Wenn man sich freiwillig zusätzlich in die PK eingekauft hat, muss man mindestens drei Jahre warten, bis man das PK-Geld ganz oder teilweise als Kapital bezieht. Sonst muss der Steuerrabatt des Einkaufs zurückgezahlt werden.
- Alle haben das Recht, sich mindestens einen Viertel des obligatorisch angesparten Pensionskassengeldes in Kapitalform auszahlen zu lassen. Wie viel das ist, steht jedes Jahr im PK-Ausweis. Viele Pensionskassen lassen aber die freie Wahl zwischen Kapital und Rente oder einer Mischform.
- Die PK kann eine Voranmeldefrist für den Kapitalbezug festlegen. Sie darf höchstens drei Jahre betragen.
- Vorsicht: Wenn man sich freiwillig zusätzlich in die PK eingekauft hat, muss man mindestens drei Jahre warten, bis man das PK-Geld ganz oder teilweise als Kapital bezieht. Sonst muss der Steuerrabatt des Einkaufs zurückgezahlt werden.
Warum? Wer jahrelang Teilzeit gearbeitet oder sich um die Kinder gekümmert hat, hat oft nur eine verhältnismässig kleine Summe in der Pensionskasse. Und das heisst: eine sehr bescheidene Rente. Wenn man im Pensionsalter 40’000 Franken in der PK hat, resultiert daraus bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente von 2720 Franken jährlich oder 227 Franken pro Monat. Vielen erscheint das als so wenig, dass sie lieber das Kapital auf einmal beziehen. Sie machen ihr Budget nur mit der AHV (und allenfalls der Rente des Partners) und setzen die einmalige Kapitalauszahlung für Ferien oder andere Extras ein.
Das spricht für die Rente
Im Grundsatz ist diese Überlegung richtig. Aber: Gerade wenn das Budget knapp ist, spielen 100 oder 200 Franken eben doch eine Rolle. Sie können Ende Monat darüber entscheiden, ob das Leben finanziell erträglich ist oder nicht. Dazu kommt: Die Rente ist garantiert bis ans Lebensende. Das sorgt für Sicherheit und Planbarkeit im Budget. Je knapper das Budget ist, desto wichtiger sind diese Faktoren. Daher sollte diese Entscheidung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, gut überlegt, seriös kalkuliert und im Zweifelsfall auch mit einer Fachperson besprochen werden – helfen kann dabei auch das Beobachter-Beratungszentrum.
Das spricht für eine Mischung aus beidem
Die ideale Lösung wäre in den meisten Fällen eine andere, nämlich eine Mischung aus Rente und Kapital. Das geht so: Man ermittelt anhand eines Budgets (siehe Vorlage unten zu «Planen Sie Ihre Finanzen für die Pensionierung»), wie hoch im Rentenalter die Fixkosten (Miete, Ernährung, Krankenkasse et cetera) sein werden. Davon zieht man die voraussichtliche AHV-Rente ab. Die Differenz sollte von der PK-Rente gedeckt werden. Welchen Anteil des ganzen PK-Geldes man für diese Monatsrente einsetzen muss, lässt man sich von der PK ausrechnen. Den Rest bezieht man als Kapital; er dient dazu, Luxus wie Ferien zu finanzieren.
Damit diese Rechnung aufgeht, braucht es aber in der Regel einen mittleren sechsstelligen Betrag in der PK. Das schaffen längst nicht alle. Je nach individuellem Budget und je nachdem, wie viel Erspartes man sonst noch hat, kann aber auch eine tiefere PK-Summe ausreichen.