Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von drei Autoimporteuren abgewiesen, die bei der Erstzulassung von emissionsstarken Personenwagen mit einem Trick die CO2-Vorgaben umgingen. Für das Jahr 2019 müssen sie eine CO2-Sanktion von insgesamt 4 Millionen Franken nachzahlen.
Die drei Beschwerdeführer wandten 2019 bei total 218 importierten Personenwagen jeweils die gleiche Praxis an. Für die Erstzulassung der grossen und emissionsstarken Wagen bauten sie die Sitze der Rückbank und die Gurte aus. So konnten sie als leichte Nutzfahrzeuge in Verkehr gesetzt werden, für welche damals noch keine CO2-Zielwerte in Kraft waren.
Bund hat Gesetz abgeändert
Zum Teil nur wenige Stunden später bis maximal 12 Tage nach der Erstzulassung wurden sie mit wieder eingebauten Sitzen und Gurten als Personenwagen nochmals eingelöst – diesmal als Personenwagen. Weil sich das CO2-Gesetz in seiner damaligen Fassung ausdrücklich auf die Erstzulassung bezog, kurvten die schweren Autos dann durch die Strassen, ohne dass sich ihr CO2-Ausstoss bei den jeweiligen Zielwerten der Autoimporteure negativ zu Buche geschlagen hätte.
Dieses Vorgehen war laut den drei am Donnerstag publizierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts rechtsmissbräuchlich. Zwar sei der Gesetzeswortlaut bei der Erstzulassung eingehalten worden. Der Sinn und Zweck der Norm – nämlich die Senkung des CO2-Ausstosses – sei jedoch bewusst umgangen worden.
Das Gesetz ist mittlerweile geändert worden. Dies heisst laut Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht, dass bisher eine Gesetzeslücke bestand. Vielmehr habe der Gesetzgeber die Revision gemacht, weil die vorliegende Praxis nicht gewollt gewesen sei.