Showdown am Bundesgericht
CS-Aktionäre verklagen den Bundesrat

Ein Ehepaar klagt vor dem Bundesgericht: Sie fordern vom Bund rund 56'000 Franken Entschädigung für den Verlust ihrer Credit-Suisse-Aktien. Sie hatten diese kurz vor dem Zusammenbruch gekauft.
Publiziert: 22.05.2025 um 20:02 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2025 um 20:24 Uhr
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Der Credit-Suisse-Untergang beschäftigt die Gerichte.
Foto: AFP

Darum gehts

  • Klage gegen Bund wegen Verlusten beim Credit-Suisse-Crash
  • Bundesrat weist Vorwürfe zurück, Aussagen seien sachgerecht und verhältnismässig gewesen
  • Kläger verloren über 54'000 Franken beim Verkauf von CS-Aktien
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Der Credit-Suisse-Crash war ein Schock für die Schweiz. Seit dem 19. März 2023, kurz vor 19.30 Uhr, ist die einst so stolze Schweizer Grossbank Geschichte. Viele Menschen haben dabei Geld verloren. Auch jene, die kurz zuvor Aktien der Bank gekauft hatten. Nun landet ein Fall gar vor Bundesgericht. 

Am Freitag wird das höchste Schweizer Gericht in einer öffentlichen Verhandlung über die Klage eines Paars entscheiden, das kurz vor dem Zusammenbruch in drei Etappen insgesamt 38'000 CS-Aktien gekauft hat. Insgesamt bezahlten die beiden dafür 84'636 Franken.

Am Tag nach dem Zusammenbruch der Bank verkauften sie die Wertpapiere wieder – und bekamen dafür gerade mal 30'187.15 Franken. 54'448.85 Franken weniger. Das Geld wollen sie jetzt zurück und verklagen dafür den Bund auf eine Entschädigung von «rund 56'000 Franken». 

Maurer-Aussagen im Fokus

Vom Bund wollen sie das Geld, weil sie die Aktien gekauft hätten, nachdem der Bundesrat öffentlich gesagt hätte, die CS sei sehr gut kapitalisiert. Ohne die Aussagen des Bundesrates hätte das Paar die Papiere nicht gekauft, so die Argumentation. Diese Angaben seien widerrechtlich gewesen, da der Bundesrat über die missliche Lage der Bank informiert gewesen sei, so die Kläger, die sich nicht öffentlich äussern wollen. Auch das Einwirken des Bundesrates auf die Bankenspitzen sei widerrechtlich. 

Im Fokus stehen dabei Aussagen von alt Bundesrat Ueli Maurer (74): Kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt im Dezember 2022 hatte er in Interviews mit der «NZZ» und SRF für mehr Zeit geworben. Die Bank habe eine klare neue Strategie verabschiedet, die zu einer Kostenreduktion führe. «Sie vermindern das Risiko und sie haben es fertiggebracht, in dieser schwierigen Situation Kapital aufzustocken.»

Bundesrat weist Vorwürfe zurück

Der Bundesrat weist das zurück. Er habe sachgerecht, recht- und verhältnismässig gehandelt. Darum sei die Staatshaftung abzulehnen. Auch einen aussergerichtlichen Vergleich lehnte die Landesregierung ab.

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Wer recht bekommt, entscheidet das Bundesgericht am Freitag. Es ist nicht das erste Mal, dass das höchste Schweizer Gericht zum Crash urteilen muss. Erst kürzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht, die Kürzung der Boni für das Management der Bank sei unrechtmässig.

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