Im Januar 2024 war die Freude bei Medienpionier Roger Schawinski riesig: Der Zürcher erhielt die Konzession für ein Lokalradio in Graubünden. Doch eineinhalb Jahre später ist alles anders. Die Konzession – und damit die Fördergelder des Bundes – bleibt beim bisherigen Rechteinhaber, dem Radio Südostschweiz. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses bestätigt damit einen eigenen Entscheid von Anfang Jahr. Radio Südostschweiz hatte nämlich gegen die Konzessionserteilung an das Schawinski-Radio geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut. Die Begründung: Der Anteil an Praktikantenstellen in der Redaktion von Radio Grischa sei leicht zu hoch. Für eine Konzession braucht es genügend qualifiziertes Personal, das sei hier nicht der Fall, so das Gericht.
«Hohe Anforderungen» an Revision
Der Ärger bei Schawinski war gross: Der Entscheid sei absolut nicht nachvollziehbar, sagte er damals gegenüber Blick. Er stehe unter Schock. «Die Entscheidung ist aus gesellschaftlicher Sicht fragwürdig.» Ein Weiterzug ans Bundesgericht war nicht möglich, als bleibt als letzte Chance nur Revisionsgesuch beim selben Gericht, dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Dieses hat jetzt entschieden, wie es in einer Medienmitteilung schreibt. «Das Gesetz stellt an die Revision von bereits rechtskräftigen Urteilen hohe Anforderungen.» Die Radio Alpin Grischa AG mache geltend, das Gericht habe in seinem Urteil aus Versehen erhebliche Tatsachen in den Akten nicht berücksichtigt. Doch das liege nicht vor.
Deshalb wird nicht erneut über die Konzessionsvergabe entschieden. «Das Konzessionsgesuch enthält keine klaren und unmissverständlichen Angaben zur Zahl der Stellen im Programmbereich. Mit einem Revisionsgesuch kann zudem die rechtliche Begründung eines Urteils nicht in Frage gestellt werden.» Der Entscheid ist nun endgültig.
Schawinski stellt Radio ab
«Wir haben stets darauf vertraut, dass die Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten ausfallen werden - und dies wurde ein weiteres Mal bestätigt», kommentiert Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident von Somedia, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
Roger Schawinski und dessen Partner Stefan Bühler geben derweil auf. Dies verkündete die Radio Alpin Grischa AG nach dem für die AG negativen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts. Sie nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsgesuch abgelehnt habe.
Schawinski und Bühler geben den Kampf um die Radiokonzession auf und werden ihr bereits als Internetradio gestartetes …Radio Grischa» wieder abstellen. «Ja, das Projekt hat sich mit dem neusten Entscheid erledigt», bestätigte Stefan Bühler auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.