Sanktion gegen Pfizer nach Jahren bestätigt
Jetzt hat das Bundesgericht die Viagra-Frage geklärt

Pfizer muss wegen unzulässiger Wettbewerbsabsprachen für Viagra eine Sanktion von 2,9 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Pharmaunternehmens abgewiesen. Damit endet ein jahrelanger Streit.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Pfizer muss Millionenstrafe für Wettbewerbsabsprachen bei Viagra zahlen
  • Bundesgericht weist Beschwerde von Pfizer ab und bestätigt mittelschweres Verschulden
  • Sanktion von 2,9 Millionen Franken nach 17 Jahren rechtskräftig
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Pharmaunternehmen Pfizer muss wegen unzulässiger Wettbewerbsabsprachen für das Potenzmittel Viagra eine Sanktion von rund 2,9 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Pfizer abgewiesen.

Fast 17 Jahre nach der Verfügung der Sanktion durch die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) ist sie rechtskräftig. Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil alle Rügen der Firma Pfizer abgewiesen. Diese verlangte eine Reduktion der Sanktion.

«Mittelschweres Verschulden»

Das Bundesgericht musste sich vorliegend das dritte Mal mit dem Fall befassen. Es ging dabei nur noch um die korrekte Bemessung der Sanktion. Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Sicht der Vorinstanz, wonach ein mittelschweres Verschulden vorliege.

Das Unternehmen habe während über vier Monaten gegen das Kartellrecht verstossen, indem es den Verkaufsstellen Preisempfehlungen übermittelt habe. Alle Bemessungskriterien seien korrekt angewendet worden.

Auch liege entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin keine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Es handle sich um einen komplexen Fall, bei dem mehrere Rechtsgänge notwendig gewesen seien.

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