Die Volksinitiative «für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt, dass lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden darf. Solche Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Der Bundesrat lehnt die Vorlage ab, wie er am Mittwoch mitteilte.
Dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren Reaktionen auslösen kann, ist dem der Regierung bewusst. Viele Kantone und Gemeinden machten bereits von ihrem Recht Gebrauch, das Abbrennen von Feuerwerk einzuschränken oder zu verbieten.
Erlaubt bleiben sollen gemäss Initative pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen. Auch an überregionalen Veranstaltungen soll – mit Genehmigung des Kantons – Feuerwerk erlaubt bleiben. (SDA)