Laut Helen Keller richtet sie sich nicht gegen die Richter in Strassburg, sondern gegen das Bundesgericht, das in einem Urteil im Jahr 2012 die Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte loyal angewandt hat. Ihre Kollegen in Strassburg finden, dass die Schweiz damit «Probleme schafft, wo es eigentlich keine gibt». Die Schweiz kennt laut Keller keine schweren, systematischen Menschenrechtsverletzungen. Effektiv landen nur drei Prozent der gegen die Schweiz eingereichten Klagen bei den internationalen Richtern, wovon in 60 Prozent eine Verletzung der Menschenrechte vorliegt. In 97 Prozent der Fälle gibt der Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesgericht recht.