Richterin am Europäischen Gerichtshof
«Sie denken, Schweizer schaffen Probleme, wo es keine gibt»

Helen Keller, die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, äussert sich deutlich gegen die Selbstbestimmungsinitiative. Aus ihrer Sicht hätte diese gar nicht zugelassen werden dürfen, da es sich um eine Totalrevision der Bundesverfassung handle und die Einheit der Materie nicht gegeben sei. Von der Vorlage fühlt sich die Richterin nicht direkt angegriffen.
Publiziert: 15.11.2018 um 10:29 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2022 um 23:57 Uhr

Laut Helen Keller richtet sie sich nicht gegen die Richter in Strassburg, sondern gegen das Bundesgericht, das in einem Urteil im Jahr 2012 die Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte loyal angewandt hat. Ihre Kollegen in Strassburg finden, dass die Schweiz damit «Probleme schafft, wo es eigentlich keine gibt». Die Schweiz kennt laut Keller keine schweren, systematischen Menschenrechtsverletzungen. Effektiv landen nur drei Prozent der gegen die Schweiz eingereichten Klagen bei den internationalen Richtern, wovon in 60 Prozent eine Verletzung der Menschenrechte vorliegt. In 97 Prozent der Fälle gibt der Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesgericht recht.

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