Referendum zustandegekommen
Volk entscheidet über Papizeit

Das Stimmvolk entscheidet über die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Das Referendum ist zustandegekommen. Doch es könnte Abstimmungsbeschwerden geben.
Publiziert: 05.02.2020 um 16:44 Uhr
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Aktualisiert: 05.02.2020 um 18:09 Uhr
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Nur auf den letzten Drücker sind die nötigen Unterschriften gegen einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zustande gekommen.
Foto: Keystone

Das Stimmvolk entscheidet über die Einführung einer zweiwöchigen Papizeit. Das Referendum gegen die entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes ist zustande gekommen, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte.

54'489 Unterschriften seien gültig, heisst es in der Mitteilung. Nötig für ein Referendum sind 50'000. Das geänderte Erwerbsersatzgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie».

Darin wurden vier Wochen Vaterschaftsurlaub gefordert. Die Initianten zogen ihr Begehren unter der Bedingung zurück, dass die Gesetzesgrundlage für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt.

Gegen «Gratis-Ferien»

Lange hatte es nach einem Scheitern des Referendums gegen den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments ausgesehen. Hinter der Ablehnung des Vaterschaftsurlaubs stehen SVP-Vertreter und Jungfreisinnige. Sie sehen keinen Grund dafür, dass Väter nach der Geburt eines Kindes bezahlten Urlaub erhalten sollen.

Das Referendum richte sich nicht gegen die Väter, sondern gegen «Gratis-Ferien», die alle mit Lohnabzügen finanzieren müssten. Generell gelte es, den Ausbau des Staates zu bekämpfen. Die Familie liege in der Eigenverantwortung, machen die Gegner geltend.

Gemäss dem Parlamentsentscheid könnten Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Dieser würde wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 229 Millionen Franken pro Jahr. Dafür sollen 0,06 zusätzliche Lohnprozente je hälftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden.

Landet die Abstimmung vor Gericht?

Das Volk wird also entscheiden. Doch vielleicht ist das Hick-hack um die Papizeit dann immer noch nicht beendet. Denn beim Unterschriftensammeln sollen Stimmbürger getäuscht worden seien. Insbesondere in der Romandie sagten mehrere Personen aus, dass sie das Referendum unterzeichnet hätten, im Glauben, für einen längeren Vaterschaftsurlaub zu unterschreiben. Weil ihnen die Sammler das so gesagt hätten.

Die Sendung «Mise au point» des Westschweizer Fernsehens RTS hat gar mit versteckter Kamera gefilmt, wie Unterschriften für Referenden und Initiativen gesammelt werden. Auch sie berichtet von Tricksereien.

Westschweizer Linke haben daher damit gedroht, Abstimmungsbeschwerde einzureichen. Zudem sind verschiedene Vorstösse gegen bezahlte Unterschriften in Vorbereitung. Die Firma Incop, die im Auftrag des Referendumskomitees Unterschriften sammelte, hat diese Vorwürfe immer bestritten.

(SDA/sf)

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