Der Bundesrat hatte bereits Anfang Februar entschieden, dass die drei Referenden vorbehältlich der Beglaubigung Mitte Juni 2021 vors Volk kommen. Wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte, haben alle drei Begehren genügend gültige Unterschriften auf sich vereinigt.
Beim Referendum gegen das Covid-19-Gesetz wurden 90'789 gültige Unterschriften festgestellt. Eingereicht worden waren deren 97'878. Das Referendum will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Das Covid-19-Gesetz ist bereits in Kraft. Die Corona-Bussen wären bei einem Erfolg des Referendums wohl hinfällig – aber auch die finanzielle Unterstützung der betroffenen Branchen.
Bundeskanzlei bescheinigt wegen Corona selbst
Beim Referendum gegen das CO2-Gesetz haben gleich zwei Komitees Unterschriften eingereicht. Von 123'879 Unterschriften gegen das CO2-Gesetz sind laut Bundeskanzlei deren 72'622 gültig, wobei die Behörde darauf verzichtete, weitere Unterschriften bescheinigen zu lassen. Der Abstimmungskampf dürfte dabei hitzig werden.
Von den 141'264 von verschiedenen Komitees eingereichten Unterschriften für das Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz erklärte die Bundeskanzlei nach dem gleichen Muster deren 76'926 als gültig.
Die Bundeskanzlei übernimmt zur Zeit das Bescheinigen der Unterschriften. Grundlage dafür ist ein entsprechender Passus in der Covid-19-Verordnung. Dieser erlaubt es den Komitees erstmals, Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundeskanzlei einzureichen. Diese hat die Stimmrechtsbescheinigungen in den Gemeinden nur eingeholt, soweit es nötig war.
(SDA)