Rechtskommission des Nationalrats will vertiefte Abklärungen
Kein Entscheid zur Homo-Ehe

Die Rechtskommission des Nationalrats hat noch keinen Entscheid zur Homosexuellen-Ehe gefällt. Sie will von der Verwaltung vertiefte Abklärungen dazu. Ein Antrag, das Geschäft abzuschreiben, scheiterte mit 15 zu 8 Stimmen.
Publiziert: 12.05.2017 um 17:25 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 01:58 Uhr
Hatte den Vorstoss «Ehe für alle» lanciert: GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy.
Foto: AP

Vor einigen Jahren hatte die grünliberale Nationalrätin Kathrin Bertschy die parlamentarische Initiative «Ehe für alle» lanciert. Diese will die Bundesverfassung anpassen und so der Homosexuellenehe den Weg ebnen. Die Initiative wurde bereits in den Kommissionen beider Räte gutgeheissen. Jetzt geht es darum, wie die konkrete Gesetzes- oder Verfassungsänderung aussehen soll.

Fristverlängerung um zwei Jahre

Wie die Kommission heute in einer Mitteilung festhält, verlangt sie Abklärungen zu den konkreten Auswirkungen in den verschiedenen Rechtsbereichen. Weil das Zeit in Anspruch nehmen wird, beantragt sie beim Nationalrat eine Fristverlängerung um zwei Jahre. Ein Antrag, das Geschäft abzuschreiben, scheiterte mit 15 zu 8 Stimmen.

Die Initiative fordert, dass die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offenstehen. In den Kommissionen setzte sich die Meinung durch, dass damit den tatsächlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen würde.

Bertschy reicht Gesetzesänderung

Wie Bertschy kürzlich dem «Tages Anzeiger» sagte, würde ihr heute, anstelle einer Verfassungsänderung, eine blosse Gesetzesänderung reichen. Mit gutem Grund: Bei einer Verfassungsänderung befindet die Schweizer Bevölkerung über die Vorlage. Zwar ist die Schweiz in Bezug auf homosexuelle Paare liberaler eingestellt als auch schon. Jedoch müsste die Initiative dann auch das Ständemehr erreichen – eine schwer zu schaffende Hürde. Gegner der Homo-Ehe machen sich deshalb, aus taktischen Gründen, für eine Verfassungsänderung stark.

Vor dem Volk hat die Initiative aus einem bestimmten Grund einen schweren Stand. Dürften homosexuelle Paare heiraten, müsste ihnen die gemeinschaftliche Adoption erlaubt sein. Ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sieht die Schweizer Bevölkerung jedoch eher kritisch. (thk/SDA).

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