Konkret soll jede Straftat oder jeder Verdacht auf eine Straftat, der einen Geistlichen betrifft, «unverzüglich» der zivilen Justizbehörde gemeldet werden, heisst es im Gesetzesentwurf. Die Initiative sieht vor, dass für die Meldung der Ordinarius verantwortlich ist.
Hintergrund der Initiative sind Straftaten im kirchlichen Umfeld, die zwar bekannt werden, aber nicht oder nicht umgehend zur Anzeige gelangen. Im letzte Woche verhandelten Prozess am Tessiner Kantonsstrafgericht in Lugano vergingen dem Vernehmen nach mehrere Jahre, bis ein Mitglied der Diözese Lugano die mutmassliche Straftat des Priesters der Justizbehörde meldete.
Der Vorschlag zu einer Änderung des Gesetzes über die katholische Kirche werde bald in der Kommission für Verfassung und Gesetz behandelt. Dies bestätigte Lara Filippini, SVP-Kantonsrätin und zuständig für den Bericht zur entsprechenden Initiative innerhalb der Kommission, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bereits im September soll die Gesetzesänderung diskutiert werden.