Darum gehts
- Langenbruck fälschlicherweise auf Liste der Zweitwohnungsgemeinden
- Fehler im Wohnungsregister führte zu falscher Einstufung
- Tatsächlicher Zweitwohnungsanteil liegt bei 10 Prozent statt über 20 Prozent
Hat eine Gemeinde mehr als ein Fünftel Zweitwohnungen, so darf sie keine mehr bauen. So will es das Bundesgesetz. Am Montag teilte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit, welche Schweizer Ortschaften diese Limite neu überschreiten.
In der Liste finden sich auf den ersten Blick die üblichen Verdächtigen, nämlich Gemeinden aus dem Wallis, Graubünden und dem Berner Oberland. Jedoch plötzlich auch dabei: das beschauliche Langenbruck im Kanton Baselland. Erlebt das Dorf etwa einen unerwarteten Tourismus-Boom?
Bund fordert Gemeinden auf, korrekte Zahlen zu liefern
Die 1000-Seelen-Gemeinde bietet zwar eine eindrückliche Palette: Im Sommer locken etwa eine Solarbob-Bahn, ein Seilpark oder die Jurahügel zum Wandern. Es gibt ein ehemaliges Kloster mit Skulpturenpark und im Winter führen zwei Skilifte die «Baselbieter Wanne» hinauf. Im Betrieb sind sie aber nur gelegentlich – dafür fehlt auf den etwas mehr als 800 Metern über Meer doch oftmals der Schnee.
Das Angebot lässt die Feriendomizile jedoch nicht plötzlich aus dem Boden schiessen. «Es hat sich herausgestellt, dass die Bereinigung in unserem Register nicht korrekt funktioniert hat», teilt Gemeindeverwalter Lukas Baumgartner auf Anfrage von Blick mit. Statt unverhoffter Geheimtipp zu sein, ist Langenbruck also bloss ein statistischer Fehler unterlaufen.
Für das Zweitwohnungsgesetz, das seit 2016 gilt, prüft der Bund jährlich das Wohnungsinventar aller Schweizer Gemeinden. Befinden sich an einem Ort weniger als 80 Prozent Erstwohnungen, klopft er bei der Gemeindeverwaltung an. Denn standardmässig zählen auch leerstehende Wohnungen als Zweitwohnungen – und von diesen gibt es in Langenbruck so einige.
Nicht die erste fehlerhafte Gemeinde
Wären die Zahlen korrekt bereinigt worden, läge man bei einem Zweitwohnungsanteil von 10 Prozent, teilt Baumgartner mit. Weshalb das nicht klappte, wisse er nicht. Man sei aber bereits im Kontakt mit den kantonalen Behörden und dem Bund, um das Missverständnis zu lösen.
Für die Verwaltung heisst das: Die Leerwohnungen müssen im Register erneut einzeln aussortiert werden. «Wir benötigen dafür rund einen Tag», sagt Baumgartner. Bei grösseren Gemeinden sei der Aufwand wohl noch einmal deutlich höher.
In der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, die 2012 vom Volk knapp angenommen wurde, verzichtete der Bund auf die Einführung eines neuen Kontrollsystems. Daher ist Langenbruck auch keineswegs der erste Ort, bei dem der Bund falsche Zahlen erhielt: «Uns sind weitere Gemeinden bekannt, die versehentlich unter das Gesetz gestellt wurden», sagt Baumgartner. Wie vergangene Meldungen des Bundes zeigen, landete auch bereits Nachbargemeinde Waldenburg fälschlicherweise auf der Liste.