Planung für Notstand
Bundesrat regelt Zwangsnutzung von Anlagen für Asyl-Krise

Wenn die Flüchtlingszahlen wachsen, können bestimmte Unterkünfte künftig rascher genutzt werden. Zuvor muss aber eine «Asyl-Notlage» festgestellt werden.
Publiziert: 11.03.2016 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 11:15 Uhr
Christoph Lenz

Bund und Kantone haben ihre Planung für eine mögliche Asyl-Notlage konkretisiert. Dies teilt der Bundesrat mit. Mit dem heutigen Beschluss können der Bund und die Kantone künftig rascher auf Schutzanlagen und Liegestellen des Zivilschutzes zurückgreifen. Allerdings betont der Bundesrat: «Es handelt sich um eine rein vorsorgliche Massnahme»

Voraussetzung für die Zwangsnutzung einer Anlage ist ein weiterer Beschluss des Bundesrates oder der kantonal zuständigen Stelle. Darin müsse eine nationale oder kantonale Notlage festgestellt und der Zivilschutz zu ihrer Bewältigung aufgeboten werden. Dies geht aus der verabschiedeten Verordnung hervor. Kein Mitspracherecht haben demnach die Gemeinden, in welchen sich die Unterkünfte befinden. 

Der Bundesrat beurteilt die Lage im Asylbereich weiterhin als «angespannt». Die künftige Entwicklung lasse sich derzeit nicht zuverlässig vorhersehen. Es sei nicht auszuschliessen, dass die Zahl neu eintreffender Asylsuchender innert kurzer Zeit ansteigen könne. 

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