Passentzug, Fussfessel, Hausarrest
So will Simonetta Sommaruga Terror-Gefährder in Schach halten

Bundesrätin Simonetta Sommaruga will Gefährder an die kurze Leine nehmen. Dafür schlägt sie verschiedene Massnahmen vor. Zudem informiert die Justizministerin über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.
Publiziert: 08.12.2017 um 15:01 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:05 Uhr
Sermîn Faki

Die Polizei soll mehr Möglichkeiten bekommen für den Umgang mit so genannten Gefährdern. Also mit Personen, von denen Gefahr ausgeht, bei denen die Hinweise aber nicht für die Eröffnung eines Strafverfahrens ausreichen.

Diese Leute soll die Polizei gemäss Vorschlag von Justizministerin Simonetta Sommaruga (57) mit folgenden Massnahmen unter Kontrolle halten können:

  • Pflicht, sich regelmässig bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde zu melden
  • Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahmung des Reisepasses oder der Identitätskarte
  • Kontaktverbot sowie Rayonverbote
  • Hausarrest («Eingrenzung auf eine Liegenschaft»): Dieser soll als letztes Mittel bei besonders gefährlichen Personen angewendet werden, wenn alle anderen Massnahmen nicht ausreichen und ein Richter ihn genehmigt.

Die neue Strategie wird ergänzt durch Kontroll- und Umsetzungsmassnahmen, beispielsweise durch Mobilfunklokalisierung und technische Ortungsgeräte wie die elektronische Fussfessel.

Radikalisierte Ausländerinnen und Ausländer, gegen die ein Landesverweis verfügt worden ist, sollen zudem in Haft genommen werden können.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagt dem Terrorismus den Kanpf an.
Foto: Keystone

Inländervorrang «zero»

Sommaruga informiert heute zudem auch, wie der Bundesrat die Masseneinwanderungs-Initiative ganz konkret umsetzen will. Der vom Parlament beschlossene Inländervorrang «light» verkommt nun zu einem Inländervorrang «zero».

Die vom Parlament beschlossene Stellenmeldepflicht gilt nämlich nicht schon ab dem 1. Januar, sondern erst ab 1. Juli 2018. Zunächst soll sie zudem nur für jene Berufe gelten, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote über 7,9 Prozent liegt. Per 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 4,9 Prozent gesenkt.

Damit kommt der Bundesrat der Wirtschaft entgegen, die sich immer für einen höheren Schwellenwert ausgesprochen hat. Und den Kantonen, deren Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAVs) noch nicht parat sind, die Stellenmeldepflicht effizient umzusetzen.

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